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Vorübergehendes Arbeitsvisum
für besondere Berufszweige (H1B)
Die amerikanische Einwanderungsbehörde
hat für gewisse Berufszweige oder Personen mit gewissen
Qualifikationen eine Möglichkeit der vorübergehenden Arbeit
in den Vereinigten Staaten vorgesehen. Das sogenannte H1B
Visum hat folgende Voraussetzungen:
a) Der Arbeitgeber muß
eine amerikanische Steuerkemummer haben und darf daher
kein rein ausländisches Unternehmen sein.
b) Der Arbeitgeber muß
eine sogenannte Labor Condition Application einreichen
und , als Arbeitsausschreibung gut sichtbar in der Niederlassung
des Arbeitgebers aushängen. In diesem Formular ist die
Position und das Gehalt genau ausgeschrieben Falls sich
kein amerikanischer Staatsbürger mit den befragten speziellen
Voraussetzungen meldet, kann der Arbeitgeber einen Antrag
stellen, welcher die ausgeschriebene Position und die
Notwendigkeit der Einstellung eines besonders qualifizierten
ausländischen Arbeitnehmers darlegt.
c) Der Arbeitnehmer muß
darlegen, daß er die Qualifikationen besitzt, welche
die Stellenausschreibung voraussetzt und daß er einen
Studienabschluß hat, welcher dem amerikanischen Hochschulabschluß
gleichkommt.
Ein H1B Visum ist generell
nur für eine dreijährige Dauer erhältlich und kann danach
auf Antrag auf drei weitere Jahre verlängert werden. Nach
Ablauf der sechs Jahre muß ein Arbeitnehmer die Vereinigten
Staaten für mindestens ein Jahr verlassen, bevor er erneut
ein HlB Visum beantragen kann. Darüber hinaus ist auch ein
H1B Visum an den Arbeitgeber gebunden und endet mit der
Beendigung des Arbeitsverhältnisses, auch vor Ablauf der
Dreijahresdauer.
Im Gegensatz zu dem E1 oder
E2 Visum wird das H-lB Visum oft dazu benutzt, während dessen
Laufzeit eine sogenannte “Labor Certification” einzureichen,
um damit eine Daueraufenthaltsgenehmigung (Permanent Residence)
aufgrund der speziellen Arbeitsqualifikationen zu erhalten.
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