
Green Card Lotterie (DV-Program)
Registrierung und Teilnahmebedingungen
Anträge für die Diversity Visa Lottery (DV) 2008 konnten von
Mittwoch, 4. Oktober 2006, 12.00 Uhr Ostküstensommerzeit (GMT-4) bis
Sonntag, 3. Dezember 2006, Ostküstenzeit (GMT-5) gestellt werden.
Während des Registrierungszeitraums steht den Antragsstellern das
Antragsformular für das Diversity-Visa-Programm zur Verfügung.
Schriftliche Anträge werden nicht akzeptiert. Den Antragstellern
wird nahe gelegt, mit der Antragstellung nicht bis zur letzten Woche
des Registrierungszeitraums zu warten. Starke Nachfrage könnte zu
Verzögerungen beim Aufbau der Website führen. Nach 12.00 Uhr
Ostküstenzeit am 3. Dezember 2006 werden keine Anträge mehr
angenommen.
Das vom Kongress vorgeschriebene Diversity Immigrant Visa Program
wird jährlich vom US-Außenministerium gemäß den Vorschriften von
Paragraf 203 (c) des Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes
(Immigration and Nationality Act - INA) durchgeführt. Mit Paragraf
131 des Einwanderungsgesetzes von 1990 (Pub. L. 101-649) wurde eine
Änderung von INA 203 vorgenommen, um eine neue Kategorie von
Einwanderern unter dem Namen "diversity immigrants" zu
berücksichtigen. Paragraf 203(c) des INA sieht maximal 55.000
Diversity Visa (DV) pro Haushaltsjahr vor, die an Personen aus
Ländern mit niedrigen Einwanderungsraten in die Vereinigten Staaten
ausgestellt werden.
Im Rahmen des jährlichen DV-Programms werden
Daueraufenthaltsgenehmigungen an Personen erteilt, die die einfachen,
aber strengen Auswahlkriterien erfüllen. Bei einer
computergestützten, zufallsgesteuerten Ziehung werden Personen
ausgewählt, die Diversity Visa beantragen können. Allerdings werden
die Visa auf sechs geografische Regionen verteilt, wobei Regionen
mit niedrigeren Einwanderungsraten eine größere Anzahl von Visa
erhalten; keine Visa erhalten die Staatsbürger von Ländern, aus
denen in den vergangenen fünf Jahren über 50.000 Personen in die
Vereinigten Staaten ausgewandert sind. Innerhalb jeder Region darf
pro Jahr kein Land mehr als sieben Prozent der verfügbaren Diversity
Visas erhalten.
Staatsangehörige folgender Länder können sich nicht für
DV-2008 bewerben, weil aus diesen Ländern in den vergangenen fünf
Jahren insgesamt mehr als 50.000 Personen in die Vereinigten Staaten
ausgewandert sind:
BRASILIEN, CHINA (auf dem Festland Geborene), DOMINIKANISCHE
REPUBLIK, EL SALVADOR, HAITI, INDIEN, JAMAIKA, KANADA, KOLUMBIEN,
MEXIKO, PAKISTAN, PERU, PHILIPPINEN, POLEN, RUSSLAND, SÜDKOREA,
VEREINIGTES KÖNIGREICH (mit Ausnahme von Nordirland) und seine
abhängigen Gebiete sowie VIETNAM. In der Sonderverwaltungsregion
Hongkong, in der Sonderverwaltungsregion Macau und in Taiwan
geborene Personen können teilnehmen.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Um an der DV-Lotterie teilzunehmen, muss man Staatsbürger
eines der aufgeführten Länder sein. Siehe "Liste der Länder, deren
Staatsangehörige teilnahmeberechtigt sind, nach Regionen", am Ende
dieser Pressemitteilung.
Staatsangehörige eines Landes, dessen Staatsangehörige
teilnahmeberechtigt sind: In den meisten Fällen bedeutet dies
das Land, in dem Sie geboren wurden. Es gibt jedoch zwei weitere
Möglichkeiten für die Teilnahmeberechtigung. Erstens, wenn Sie in
einem Land geboren wurden, dessen Staatsangehörige nicht
teilnahmeberechtigt sind, aber Ihr Ehegatte in einem Land geboren
wurde, dessen Staatsangehörige teilnahmeberechtigt sind, können Sie
das Geburtsland Ihres Ehegatten geltend machen, vorausgesetzt,
sowohl Sie als auch Ihr Ehegatte stehen auf dem ausgewählten
Formular, Ihnen werden Visa ausgestellt, und Sie reisen gleichzeitig
in die Vereinigten Staaten ein. Zweitens, wenn Sie in einem Land
geboren wurden, dessen Staatsangehörige nicht teilnahmeberechtigt
sind, aber kein Elternteil dort geboren wurde oder zum Zeitpunkt
Ihrer Geburt dort wohnte, könnten Sie eventuell die
Staatsangehörigkeit des Geburtslands eines Elternteils geltend
machen, wenn die Staatsangehörigen dieses Landes zur Teilnahme am
DV-2008-Programm berechtigt sind.
Um an der Lotterie teilzunehmen, müssen Sie entweder die
Anforderung des DV-Programms zur Bildung oder zur Berufserfahrung
erfüllen.
Bildung oder Berufserfahrung: Sie müssen ENTWEDER eine
Ausbildung an einer High School oder einer entsprechenden Schule
erhalten haben, die als erfolgreicher Abschluss einer 12-jährigen
Grund- und Sekundarschulbildung definiert wird; ODER während der
letzten fünf Jahre zwei Jahre Berufserfahrung in einem Beruf
vorweisen, für dessen Ausübung mindestens zwei Jahre Ausbildung oder
Berufserfahrung erforderlich sind. Zur Bewertung der Berufserfahrung
wird die Datenbank
O*Net OnLine
des US-Arbeitsministeriums eingesetzt. Weitere Informationen über
Berufserfahrung, die Sie zur Teilnahme berechtigt, finden Sie unter
Häufig gestellte Frage Nr. 13.
Wenn Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, sollten Sie KEINEN
Antrag für das DV-Programm einreichen.
VERFAHREN ZUR EINREICHUNG EINES
TEILNAHMEFORMULARS FÜR DV-2008
Das Außenministerium akzeptiert nur ausgefüllte Electronic
Diversity Visa Entry Forms, die während des Registrierungszeitraums
elektronisch eingereicht wurden.
Unabhängig davon, wer den Antrag eingereicht hat, werden alle
Anträge einer Person von dem Verfahren ausgeschlossen, wenn mehr als
EIN Antrag von dieser Person eingeht. Sie können Ihren eigenen
Antrag vorbereiten und einreichen oder ihn von einer anderen Person
einreichen lassen.
Wurde der Antrag erfolgreich eingereicht, zeigt der Bildschirm Ihren
Namen, Ihr Geburtsdatum, das Land, dem Ihr Antrag zugeordnet wird,
sowie Eingangsdatum und -zeit an. Sie können diese Bestätigung über
die Druckfunktion Ihres Browsers für Ihre Unterlagen ausdrucken.
In Papierform eingereichte Anträge werden nicht akzeptiert.
Ihr Antrag wird abgelehnt, wenn nicht alle erforderlichen Fotos
eingereicht werden. Aktuelle Fotos der folgenden Personen müssen
elektronisch mit dem Electronic Diversity Visa Entry Form
eingereicht werden:
• Ihr Foto
• Foto Ihres Ehegatten
• Fotos aller unverheirateten Kinder unter 21 Jahren, einschließlich
aller leiblichen sowie rechtmäßig adoptierten Kinder und Stiefkinder,
selbst wenn die Kinder nicht mehr bei Ihnen wohnen oder sie nicht
die Absicht haben, im Rahmen des DV-Programms mit Ihnen einzuwandern.
Für Kinder, die bereits US-Staatsangehörige oder Einwohner mit
Daueraufenthaltsgenehmigung sind, muss kein Foto eingereicht werden.
Gruppen- oder Familienfotos werden nicht akzeptiert; für jeden
Familienangehörigen muss ein separates Foto eingereicht werden.
Falls die erforderlichen Fotos Ihres Ehegatten und jedes Kindes
nicht beigefügt werden, stellt dies einen unvollständigen Antrag für
das elektronische Diversity-Visa-System dar. Der Antrag wird nicht
akzeptiert und muss erneut eingereicht werden. Falls nicht die
richtigen Fotos für jede im Antrag aufgeführte Person in das
elektronische DV-System eingegeben werden, wird der
Hauptantragssteller disqualifiziert und beim Visumgespräch werden
alle Visa abgelehnt.
Mit dem E-DV-Teilnahmeformular muss online ein digitales Foto (Bild)
von Ihnen, Ihrem Ehegatten und jedem Kind eingereicht werden. Die
Bilddatei kann erstellt werden, indem man entweder ein neues
digitales Foto macht oder einen Fotoabzug mit einem digitalen
Scanner einscannt.
Falls die Fotos nicht aktuell sind, manipuliert wurden oder die
unten aufgeführten Anforderungen nicht erfüllen, können die
Teilnahme - und Visaanträge abgewiesen werden.
Anleitung für das Einreichen eines digitalen Fotos (Bild)
Die Bilddatei muss den folgenden kompositorischen und technischen
Anforderungen gerecht werden und kann wie folgt hergestellt werden:
• Aufnahme eines neuen digitalen Bildes.
• Nutzung eines digitalen Scanners zum Scannen eines eingereichten
Fotos.
Kompositorische Anforderungen: Das eingereichte digitale Bild
muss den folgenden kompositorischen Anforderungen entsprechen,
andernfalls wird der Antrag abgelehnt.
Kopfhaltung
Die fotografierte Person muss direkt in die Kamera blicken.
Der Kopf sollte nicht nach oben, unten oder zur Seite geneigt sein.
Der Kopf sollte ungefähr 50 Prozent der Bildfläche ausmachen.
Hintergrund
Die Person sollte vor einem neutralen, hellen Hintergrund
aufgenommen werden.
Dunkle oder gemusterte Hintergründe werden nicht akzeptiert.
Schärfe
Die Fotos müssen scharf sein.
Modische Accessoires
Fotos, auf denen die fotografierte Person eine Sonnenbrille oder
andere vom Gesicht ablenkende Accessoires trägt, werden nicht
akzeptiert.
Kopfbedeckungen und Hüte
Fotos von Personen, die eine Kopfbedeckung oder einen Hut tragen,
werden nur akzeptiert, wenn sie Ausdruck der religiösen Überzeugung
sind und dürfen selbst dann keinen Teil des Gesichts des
Antragstellers verdecken.
Fotos von Personen mit stammestypischem oder anderem Kopfschmuck,
der nicht ausdrücklich religiöser Natur ist, werden nicht akzeptiert.
Fotos von Angehörigen des Militärs, Flugpersonal und anderen
Angestellten mit Mütze werden nicht akzeptiert.
Technische Anforderungen
Farbfotos mit einer Farbtiefe von 24 Bit werden Schwarz-Weiß-Fotos
oder Fotos im Graustufenmodus in 24-Bit-Farbtiefe vorgezogen. Fotos
können von einer Kamera in eine Datei auf dem Computer gespeichert
oder in eine Datei auf dem Computer eingescannt werden. Wenn Sie
einen Scanner benutzen, müssen die Einstellungen auf
Echtfarbdarstellung oder auf 24 Bit im Farbmodus stehen. Farbfotos
oder Schwarz-Weiß-Fotos (oder Graustufenmodus) müssen für das
DV-Programm mit dieser Einstellung gescannt werden. Für Schwarz-Weiß-Fotos
oder Fotos im Graustufenmodus, die im 24-Bit-Farmodus gescannt
werden, werden nur drei Farben oder Bildfrequenzbereiche benutzt,
daher ist das Endergebnis immer noch schwarz, weiß und grau. Weitere
Anforderungen zum Einscannen finden Sie unten.
Technische Anforderungen: Wenn die eingereichten digitalen
Bilder die folgenden Anforderungen nicht erfüllen, weist das System
das elektronische DV-Teilnahmeformular automatisch zurück, und der
Absender wird benachrichtigt.
Aufnahme eines neuen digitalen Fotos: Wenn ein neues
digitales Foto aufgenommen wird, muss es folgende Anforderungen
erfüllen:
• Format der Bilddatei: Das Bild muss das Format Joint Photographic
Experts Group (JPEG) haben.
• Größe der Bilddatei: Die maximale akzeptierte Bildgröße ist 62.500
Bytes.
• Bildauflösung: 320 Pixel hoch x 240 Pixel breit.
• Farbtiefe der Bilddatei: 24 Bit Farbtiefe [Anmerkung: Farbfotos
werden vorgezogen. Falls Schwarz-Weiß-Fotos oder Fotos im
Graustufenmodus verwendet werden, müssen sie im 24 Bit Farbmodus
eingescannt werden. Monochrome Fotos (Farbtiefe von 2 Bit), Fotos
mit 8 Bit Farbtiefe und 8 Bit Graustufenmodus werden nicht
akzeptiert.]
Scannen eines eingereichten Fotos: Bevor ein Fotoabzug
gescannt wird, muss er folgenden Anforderungen entsprechen:
• Größe des Abzugs: 50mm x 50mm.
• Farbe des Abzugs: Ein Farbabzug wird für das DV-Programm
vorgezogen. Ein Schwarz-Weiß-Foto oder Foto im Graustufenmodus darf
allerdings nur mit der Einstellung 24 Bit Farbtiefe verwendet werden.
Auch der Fotoabzug muss den kompositorischen Anforderungen
entsprechen. Wenn der Abzug den Anforderungen an Größe, Farbe und
Komposition entspricht, kann er folgendermaßen eingescannt werden.
• Auflösung des Scanners: Der Abzug muss mit einer Auflösung von 150
dpi gescannt werden.
• Format der Bilddatei: Das Bild muss das Format Joint Photographic
Experts Group (JPEG) haben.
• Größe der Bilddatei: Die maximale akzeptierte Bildgröße ist 62.500
Bytes.
• Auflösung der Bilddatei: 300 x 300 Pixel.
• Farbtiefe der Bilddatei: 24 Bit Farbtiefe [Anmerkung: Schwarz-Weiß-Fotos
oder Fotos im Graustufenmodus dürfen nur mit 24 Bit Farbtiefe
verwendet werden. Monochrome Fotos (Farbtiefe von 2 Bit), Fotos mit
8 Bit Farbtiefe und im 8 Bit Graustufenmodus werden nicht akzeptiert.]
DER ANTRAG
Es gibt nur eine Möglichkeit der Teilnahme an der DV-Lotterie.
Sie müssen ein Electronic Diversity Visa Entry Form (E-DV-Teilnahmeformular)
ausfüllen, das nur unter www.dvlottery.state.gov abgerufen werden
kann. Bei Unvollständigkeit des Formulars werden Sie von der
Teilnahme ausgeschlossen. Die Antragsteller werden gebeten, folgende
Informationen auf dem E-DV-Teilnahmeformular anzugeben:
1. VOLLSTÄNDIGER NAME - Nachname/Familienname, Vornamen
2. GEBURTSDATUM - Tag, Monat, Jahr
3. GESCHLECHT - männlich oder weiblich
4. GEBURTSORT
5. GEBURTSLAND - Der Name des Geburtslandes sollte dem derzeit
gebräuchlichen Namen für das Land entsprechen, in dem Sie geboren
wurden.
6. LAND FÜR DAS SIE TEILNAHMEBERECHTIGT SIND ODER DEM SIE FÜR DAS
DV-PROGRAMM ZUGEORDNET WERDEN - Das Land, für das Sie
teilnahmeberechtigt sind ist normalerweise Ihr Geburtsland. Das
Land, für das Sie teilnahmeberechtigt sind, hat nichts mit dem Land
zu tun, in dem Sie leben. Wenn Sie in einem Land geboren wurden, das
nicht zur Teilnahme am DV-Programm berechtigt ist, lesen Sie bitte
sorgfältig die Anleitung, um herauszufinden, ob Sie eventuell die
Möglichkeit haben, einem anderen Land zugeordnet zu werden. Weitere
Informationen zur Zuordnung finden Sie unter Häufig gestellte Frage
Nr. 1 in dieser Anleitung.
7. EINZUREICHENDE FOTOS – siehe Informationen zu den technischen
Anforderungen an die Fotos. Versichern Sie sich, dass – falls
zutreffend - Fotos Ihres Ehegatten und aller Kinder beigefügt sind.
Siehe Häufig gestellte Frage Nr. 11
8. POSTANSCHRIFT – zu Händen, Adresse Zeile 1, Adresse Zeile 2,
Stadt, Bezirk/Landkreis/Provinz/Bundesstaat, Postleitzahl, Land
9. LAND, IN DEM SIE HEUTE LEBEN
10. TELEFONNUMMER (freiwillig)
11. E-MAIL-ADRESSE (freiwillig)
12. HÖCHSTER BILDUNGSABSCHLUSS, DEN SIE BIS HEUTE ERREICHT HABEN
Bitte geben Sie an, welcher der folgenden Abschlüsse Ihrem eigenen
höchsten Bildungsabschluss entspricht: (1) nur Grundschule, (2)
High-School (weiterführende Schule), ohne Abschluss, (3)
High-School-Abschluss, (4) Berufsschule, (5) Universitätsstudium
ohne Abschluss, (6) Universitätsabschluss, (7) Masterkurse ohne
Abschluss, (8) Masterabschluss, (9) Kurse für eine Promotion belegt,
(10) Doktorgrad
13. FAMILIENSTAND – ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet,
offiziell getrennt
14. ZAHL DER KINDER: Die Angaben müssen den Namen, das Geburtsdatum
und den Geburtsort Ihres Ehegatten und sowie aller unverheirateten
und unter 21 Jahre alten leiblichen, rechtmäßig adoptierten und
Stiefkinder enthalten, (mit Ausnahme der Kinder, die bereits
amerikanische Staatsbürger oder Einwohner mit
Daueraufenthaltsgenehmigung sind), selbst wenn Sie nicht mehr
rechtmäßig mit dem Elternteil des Kindes verheiratet sind, und
selbst wenn der Ehegatte oder das Kind zurzeit nicht bei Ihnen wohnt
und/oder nicht mit Ihnen einwandern möchte. Beachten Sie, dass
verheiratete Kinder und Kinder ab 21 Jahren nicht für das
DV-Programm infrage kommen. Falls nicht alle teilnahmeberechtigten
Kinder aufgeführt werden, wird der Hauptantragssteller
disqualifiziert, und beim Visumgespräch werden alle Visa abgelehnt.
Siehe Häufig gestellte Frage Nr. 11.
15. ANGABEN ZUM EHEGATTEN - Name, Geburtsdatum, Geschlecht,
Geburtsort, Geburtsland, Foto. Sollten Sie Ihren Ehegatten nicht
aufführen, wird der Hauptantragssteller disqualifiziert, und beim
Visumgespräch werden alle Visa abgelehnt.
16. ANGABEN ZU DEN KINDERN - Name, Geburtsdatum, Geschlecht,
Geburtsort, Geburtsland, Foto: Bitte alle Kinder aufführen, die in
Frage Nr. 14 oben erwähnt werden.
AUSWAHL DER TEILNEHMER
Der Computer wählt Personen nach dem Zufallsprinzip aus allen
gültigen Anträgen aus. Diese Personen werden zwischen Mai und Juli
2007 per Post benachrichtigt und erhalten zusätzliche Anweisungen,
darunter Informationen über die im Zusammenhang mit der Einwanderung
in die Vereinigten Staaten entstehenden Gebühren. Die nach dem
Zufallsprinzip ausgewählten Personen werden NICHT per E-Mail
benachrichtigt. NICHT ausgewählte Personen erhalten KEINE
Benachrichtigung. Die Botschaften und Konsulate der Vereinigten
Staaten stellen keine Liste der ausgewählten Teilnehmer zur
Verfügung. Ehegatten und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren von
erfolgreichen Teilnehmern können ebenfalls ein Visum beantragen, um
den Hauptantragsteller zu begleiten oder ihm nachzufolgen. Die
DV-2008-Visa werden zwischen dem 1. Oktober 2007 und dem 30.
September 2008 erteilt.
Um ein Visum für die Einreise in die Vereinigten Staaten zu erhalten,
müssen die bei der nach dem Zufallsprinzip erfolgten Ziehung
ausgewählten Teilnehmer ALLE nach amerikanischem Recht geforderten
Auswahlkriterien erfüllen. Die Bearbeitung der Anträge und
Ausstellung der DV-Visa an erfolgreiche Antragsteller und ihre
antragsberechtigten Familienangehörigen MUSS bis Mitternacht am 30.
September 2008 erfolgen. Unter keinen Umständen können nach diesem
Datum noch Diversity Visa erteilt oder Änderungen genehmigt werden;
nach diesem Datum erhalten auch Familienangehörige kein Visum zur
Familienzusammenführung mit dem Antragsteller in den Vereinigten
Staaten mehr.
Wichtiger Hinweis
Für die elektronische Teilnahme am jährlichen DV-Programm wird
keine Gebühr erhoben. Die Regierung der Vereinigten Staaten
bedient sich zur Durchführung des DV-Programms keiner Berater von
außen und keiner privaten Dienstleistungen. Vermittler oder andere,
die den Antragstellern ihre Unterstützung bei der Vorbereitung der
DV-Unterlagen anbieten, tun dies ohne die Genehmigung oder
Zustimmung der US-Regierung. Die Entscheidung, ob ein Vermittler von
außen oder anderweitige Unterstützung zur Vorbereitung der Teilnahme
an der DV in Anspruch genommen wird, obliegt dem Teilnehmer.
Ein berechtigter Antrag, der vom Antragsteller direkt elektronisch
eingereicht wird, hat eine ebenso große Chance, vom Computer im
Kentucky Consular Center ausgewählt zu werden wie ein Antrag, der
elektronisch über einen bezahlten Vermittler eingereicht wird, der
das Teilnahmeformular für den Antragsteller ausfüllt. Alle in der
Registrierungsfrist eingegangenen Anträge haben die gleiche Chance,
innerhalb ihrer Region ausgewählt zu werden. Wenn allerdings mehr
als ein Antrag pro Person eingeht, wird diese Person von der
Registrierung ausgeschlossen – unabhängig davon, von wem der Antrag
eingereicht wird.
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
1. WAS BEDEUTEN DIE BEGRIFFE "TEILNAHMEBERECHTIGT", "STAATSANGEHÖRIGER",
UND "ZUORDNUNG"? GIBT ES FÄLLE, IN DENEN PERSONEN, DIE NICHT IN
EINEM TEILNAHMEBERECHTIGTEN LAND GEBOREN WURDEN, EINEN ANTRAG
STELLEN KÖNNEN?
Das Land, für das Sie teilnahmeberechtigt sind, ist normalerweise
das Land, in dem Sie geboren wurden. Das Land, für das Sie
teilnahmeberechtigt sind, hat nichts mit dem Land zu tun, in dem Sie
leben. Unter einem Staatsangehörigen versteht man für gewöhnlich
eine in einem bestimmten Land geborene Person, unabhängig vom
derzeitigen Wohnort oder der derzeitigen Nationalität dieser Person.
Für Einwanderungszwecke kann man unter einem "Staatsangehörigen"
auch eine Person verstehen, die das Recht hat, gemäß der
Vorschriften von Paragraf 202 (b) des Einwanderungs- und
Staatsangehörigkeitsgesetzes einem anderen Land als demjenigen "zugeordnet"
zu werden, in dem sie geboren wurde.
Wenn Sie beispielsweise in einem nicht für das diesjährige
DV-Programm teilnahmeberechtigten Land geboren wurden, können Sie
die "Zuordnung" zu einem Land geltend machen, in dem Ihr diesen
Anspruch begründender Ehegatte geboren wurde. Ihnen wird jedoch kein
DV-1 erteilt, es sei denn, Ihr Ehegatte hat ebenfalls Anspruch auf
ein DV-2, das ihm erteilt wird. Sie müssen gemeinsam im Rahmen der
DVs in die Vereinigten Staaten einreisen. In gleicher Weise kann ein
minderjähriges unterhaltsberechtigtes Kind dem Geburtsland eines
Elternteils "zugeordnet" werden.
Und schließlich können Sie, falls Sie in einem für das diesjährige
DV-Programm nicht antragsberechtigten Land geboren wurden, dem
Geburtsland eines Elternteils "zugeordnet" werden, so lange kein
Elternteil zum Zeitpunkt Ihrer Geburt in dem nicht
teilnahmeberechtigten Land wohnhaft war. Im Allgemeinen werden
Personen nicht als Einwohner eines Landes angesehen, in dem sie
nicht geboren oder in das sie nicht rechtmäßig eingebürgert wurden,
wenn sie das Land nur vorübergehend besuchen, vorübergehend dort
studieren oder sich aus geschäftlichen oder beruflichen Gründen für
ein Unternehmen oder die Regierung in dem Land aufhalten.
Wenn Sie eine alternative Zuordnung wünschen, müssen Sie diese
Information auf dem elektronischen DV-Teilnahmeformular unter Frage
Nr. 6 angeben. Die Aufführung eines falschen teilnahmeberechtigten
oder zuordnungsberechtigten Landes (beispielsweise ein Land, für das
Sie Ihren Anspruch nicht nachweisen können) kann zur
Disqualifizierung ihres Antrags führen.
2. GIBT ES BEI DEM BEWERBUNGSVERFAHREN FÜR DIESE DV-REGISTRIERUNG
IRGENDWELCHE ÄNDERUNGEN ODER NEUE BESTIMMUNGEN?
Alle Anträge für die DV-2008-Lotterie müssen im
Registrierungszeitraum elektronisch unter www.dvlottery.state.gov
eingereicht werden. In Papierform eingereichte Anträge werden nicht
akzeptiert.
Für die DV-2008 wurden einige Fragen und Antwortmöglichkeiten
hinzugefügt, um zusätzliche Informationen zu erhalten.
LAND, IN DEM SIE HEUTE LEBEN?
HÖCHSTER BILDUNGSABSCHLUSS, DEN SIE BIS HEUTE ERREICHT HABEN? Bei
der Angabe Ihres höchsten Bildungsabschlusses müssen sie sich für
eine der 10 Antwortmöglichkeiten entscheiden. (1) nur Grundschule,
(2) High-School (weiterführende Schule) ohne Abschluss, (3)
High-School-Abschluss, (4) Berufsschule, (5) Universitätsstudium
ohne Abschluss, (6) Universitätsabschluss, (7) Masterkurse ohne
Abschluss, (8) Masterabschluss, (9) Kurse für eine Promotion belegt,
(10) Doktorgrad Der Begriff "getrennt lebend", der in vorherigen
DV-Programmen unter der Frage nach dem Familienstand verwendet wurde,
wird durch den Begriff "offiziell getrennt lebend" ersetzt.
Offiziell getrennt lebend bedeutet, dass ein Gericht formell erklärt
hat, dass Sie und Ihr Ehegatte offiziell getrennt leben. Falls Sie
offiziell getrennt leben, kann Ihr Ehegatte, der seinen Anspruch auf
Sie gründet, nicht mit einwandern.
3. SIND UNTERSCHRIFTEN UND FOTOS FÜR JEDES FAMILIENMITGLIED
ERFORDERLICH ODER NUR FÜR DEN HAUPTANTRAGSTELLER?
Unterschriften sind auf dem Electronic Diversity Visa Entry Form
nicht erforderlich. Es sind aktuelle und separate Fotos von Ihnen,
Ihrem Ehegatten und allen Kindern unter 21 Jahren erforderlich.
Familien- oder Gruppenfotos werden nicht akzeptiert. Lesen Sie bitte
die Informationen bezüglich der Angaben zu Fotos auf Seite 2 dieser
Mitteilung.
4. WARUM KÖNNEN STAATSANGEHÖRIGE BESTIMMTER LÄNDER NICHT AM
DV-PROGRAMM TEILNEHMEN?
Diversity Visas sind dafür gedacht, Personen aus anderen Ländern als
denjenigen eine Einwanderungsmöglichkeit zu bieten, aus denen eine
große Zahl von Personen in die Vereinigten Staaten auswandert. Laut
Gesetz werden Staatsangehörige von Ländern mit "high admission"
keine Diversity Visas erteilt. Laut Gesetz versteht man darunter
Länder, aus denen in den vergangenen fünf Jahren insgesamt 50.000
Personen im Rahmen der Visakategorie zur Förderung von
Familienzusammenführung und Beschäftigung in die Vereinigten Staaten
ausgewandert sind. Jedes Jahr addiert das Büro für
Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsangelegenheiten (USCIS) die
Zahlen der Personen, die im Rahmen des Programms zur
Familienzusammenführung und Beschäftigung in den vergangenen fünf
Jahren zugelassen wurden. Danach werden die Länder festgelegt, deren
Staatsangehörige von der jährlichen Diversity Lottery ausgeschlossen
werden müssen. Da vor jedem jährlichen DV-Zulassungsverfahren eine
erneute Festlegung stattfindet, kann sich die Liste der Länder,
deren Staatsangehörige nicht teilnahmeberechtigt sind, von Jahr zu
Jahr ändern.
5. IST DIE ANZAHL DER VISA, DIE IM RAHMEN DER DV-2008 ERTEILT WERDEN,
BEGRENZT?
Laut Gesetz werden im Rahmen des Diversity Immigration Program
maximal 55.000 Daueraufenthaltsgenehmigungen pro Jahr an den
antragsberechtigten Personenkreis erteilt. Allerdings bestimmt das
im November 1997 vom Kongress verabschiedete Nicaraguan Adjustment
and Central America Relief Act (NACARA), dass mit Beginn des DV-1999
und solange erforderlich bis zu 5.000 der 55.000 jährlich erteilten
Diversity Visas im Rahmen des NACARA-Programms zu erteilen sind. Die
tatsächliche Absenkung der Obergrenze um bis zu 5.000 begann mit
DV-2000 und bleibt für das DV-2008-Programm gültig.
WELCHE REGIONALEN OBERGRENZEN GIBT ES FÜR DIE ERTEILUNG DER REGIONAL
DIVERSITY VISA IM RAHMEN VON DV-2008?
Das Büro für Staatsangehörigkeits- und Einwanderungsangelegenheiten
legt jedes Jahr gemäß Paragraf 203 (c) des Einwanderungs- und
Staatsangehörigkeitsgesetzes die regionalen Obergrenzen für das
DV-Programm fest. Sobald USCIS die Berechnungen abgeschlossen hat,
werden die regionalen Visaobergrenzen bekannt gegeben.
7. AB WANN WERDEN ANTRÄGE FÜR DAS DV-2008-PROGRAMM ENTGEGENGENOMMEN?
Anträge für DV-2008 werden im Antragszeitraum entgegengenommen.
Jedes Jahr bewerben sich in der Registrierungsfrist Millionen von
Menschen für das Programm. Die hohe Zahl der Anträge führt zu einer
enormen Arbeitslast bei der Auswahl und Bearbeitung der
erfolgreichen Teilnehmer. Die Festlegung des Registrierungszeitraums
auf Oktober, November und Dezember gewährleistet die rechtzeitige
Benachrichtigung der erfolgreichen Antragsteller und gibt ihnen
sowie unseren Botschaften und Konsulaten Zeit, die Anträge auf
Erteilung der Visa vorzubereiten und auszufüllen. Es ist ratsam, die
Anträge möglichst zu Beginn der Registrierungsfrist einzureichen.
Wenn zu viele Anträge gegen Ende der Frist eingehen, könnte das zur
Verlangsamung des Systems führen. Nach 12.00 Uhr Ostküstenzeit am 3.
Dezember 2006 werden keine Anträge mehr angenommen.
8. KÖNNEN SICH PERSONEN, DIE SICH IN DEN VEREINIGTEN STAATEN
AUFHALTEN, FÜR DAS PROGRAMM BEWERBEN?
Ja, Antragsteller können sich in den Vereinigten Staaten oder einem
anderen Land aufhalten, und der Antrag kann aus den Vereinigten
Staaten oder aus dem Ausland gestellt werden.
9. KANN JEDER ANTRAGSTELLER WÄHREND DER JÄHRLICHEN E-DV-REGISTRIERUNGSFRIST
NUR EINEN ANTRAG EINREICHEN?
Ja, das Gesetz erlaubt lediglich einen Antrag pro Person pro
Registrierungszeitraum. Personen, für die mehr als ein Antrag
eingereicht wird, werden disqualifiziert. Das Außenministerium setzt
modernste Technologien und andere Methoden ein, um Personen
auszumachen, die während des Registrierungszeitraums mehrere Anträge
einreichen. Wer mehr als einen Antrag einreicht, wird
disqualifiziert, und das Außenministerium verwahrt hierüber einen
dauerhaften elektronischen Nachweis. Während der regulären
Registrierungsperiode kann man sich jedes Jahr für das Programm
bewerben.
10. DÜRFEN EHEPARTNER SEPARATE BEWERBUNGEN EINREICHEN?
Ja, wenn beide teilnahmeberechtigt sind, können beide Ehepartner
jeweils einen Antrag stellen. Sollte ein Partner ausgewählt werden,
wird der Anspruch des anderen aus seinem Status als Ehepartner
abgeleitet.
11. WELCHE FAMILIENMITGLIEDER MUSS ICH IN MEINEM ELEKTRONISCHEN
DV-ANTRAG AUFFÜHREN?
Im Antrag müssen der Ehegatte, also Ehemann oder Ehefrau, sowie alle
unverheirateten Kinder unter 21 Jahren aufgeführt sein, sofern die
Kinder nicht amerikanische Staatsangehörige oder Einwohner mit
Daueraufenthaltsgenehmigung in den Vereinigten Staaten sind. Der
Ehegatte muss auch aufgeführt werden, wenn Sie zurzeit getrennt
leben, es sei denn, Sie leben offiziell getrennt (d.h., es gibt eine
gerichtlich anerkannte schriftliche Vereinbarung oder einen
Gerichtsbeschluss). Wenn Sie allerdings offiziell getrennt oder
rechtskräftig geschieden sind, muss der ehemalige Ehegatte nicht
aufgeführt werden. ALLE unverheirateten Kinder unter 21 Jahren, auch
nicht leibliche Kinder sowie die Kinder des Ehegatten oder
rechtmäßig im Einklang mit den Gesetzen Ihres Landes adoptierte
Kinder müssen aufgeführt werden, es sei denn, sie sind bereits US-Staatsangehörige
oder Einwohner mit Daueraufenthaltsgenehmigung. Es müssen alle
Kinder unter 21 Jahren aufgeführt werden, selbst wenn sie nicht mehr
bei Ihnen wohnen oder nicht die Absicht haben, im Rahmen des
DV-Programms einzuwandern.
Die Tatsache, dass Familienmitglieder im Antrag aufgeführt sind,
verpflichtet diese später nicht, mit einzureisen. Sie können sich
dagegen entscheiden. Wenn auf dem Visumantrag allerdings eine
teilnahmeberechtigte Person aufgeführt wird, die im ursprünglichen
Antrag nicht genannt war, werden Sie disqualifiziert. (Dies betrifft
lediglich Personen, die zum Zeitpunkt des ursprünglichen Antrags
Familienmitglieder waren, nicht zu einem späteren Zeitpunkt zur
Familie hinzugekommene.) Ihr Ehegatte kann zusätzlich einen
unabhängigen Antrag einreichen, auch wenn er bereits auf Ihrem
Antrag aufgeführt ist, solange beide Anträge die Personaldaten aller
Unterhaltsberechtigten der Familie enthalten. Siehe Frage 10 oben.
12. MUSS JEDER SEINEN EIGENEN ANTRAG STELLEN ODER KANN EIN ANDERER
IM NAMEN EINES ANTRAGSTELLERS HANDELN?
Man kann seinen eigenen Antrag vorbereiten und einreichen oder ihn
von einer anderen Person einreichen lassen. Unabhängig davon, ob ein
Antrag direkt vom Antragsteller eingereicht wird oder ob ein
Rechtsanwalt, Freund, Verwandter etc. dabei behilflich ist, kann
unter dem Namen einer Person nur ein Antrag eingereicht werden.
Sollte der Antrag ausgewählt werden, wird die Benachrichtigung
lediglich an die auf dem Antrag angegebene Postanschrift geschickt.
13. WELCHE TEILNAHMEBEDINGUNGEN GIBT ES BEZÜGLICH AUSBILDUNG UND
BERUFSERFAHRUNG?
Gemäß den Gesetzen und Verordnungen muss jeder Teilnehmer zumindest
einen High-School-Abschluss oder einen entsprechenden Abschluss
vorweisen oder in den letzten fünf Jahren zwei Jahre Berufserfahrung
in einem Beruf erworben haben, für den zumindest zwei Jahre
Ausbildung oder Erfahrung erforderlich sind. Eine "High-School- oder
entsprechende Ausbildung" wird definiert als erfolgreicher Abschluss
einer zwölfjährigen Grund- und Sekundarschulbildung in den
Vereinigten Staaten oder als der erfolgreiche Abschluss einer
offiziellen, mit der High-School-Ausbildung in den Vereinigten
Staaten vergleichbaren Grund- und Sekundarschulbildung in einem
anderen Land. Nachweise über Schulbildung oder Berufserfahrung
müssen dem Konsularbeamten beim Gespräch über den Visumantrag
vorgelegt werden. Zur Beurteilung der Teilnahmeberechtigung aufgrund
der Berufserfahrung werden Definitionen der Datenbank O*Net OnLine
des Arbeitsministeriums herangezogen.
Welche Berufe berechtigen zur Teilnahme am Diversity-Visa-Programm?
Die Datenbank des US-Arbeitsministeriums O*Net Online Database teilt
die Berufserfahrung in fünf "Berufskategorien" ein. Obwohl auf der
Website des Arbeitsministeriums viele Berufe aufgeführt werden,
qualifizieren nur bestimmte Berufe zur Teilnahme am Diversity-Visa-Programm.
Um sich auf der Grundlage der Berufserfahrung für ein Diversity Visa
zu qualifizieren, muss man mindestens zwei Jahre Erfahrung in einem
Beruf vorweisen, der in Berufskategorie 4 oder 5 fällt sowie eine
Berufsvorbereitung (Specific Vocational Preparation - SVP) der
Klassifizierung 7.0 oder höher.
Wie finde ich die zur Teilnahme berechtigenden Berufe auf der
Website des Arbeitsministeriums?
Zur Teilnahme an der DV berechtigende Berufe sind in der Datenband
des Arbeitsministeriums O*Net Online Database aufgeführt. Folgen Sie
diesen Anweisungen, um herauszufinden, ob Ihr Beruf zur Teilnahme
berechtigt: Wählen Sie "Find Occupations" und dann eine bestimmte
"Job Family" aus. Wählen Sie beispielsweise Architektur und
Ingenieurwesen und klicken Sie auf "GO". Dann klicken Sie auf den
Link für den konkreten Beruf. Klicken Sie, bei diesem Beispiel
bleibend, auf Luftfahrttechnik. Nach der Auswahl des Links für den
konkreten Beruf, gehen Sie zur Überschrift "Job Zone", um die
Berufskategorie und die Berufsvorbereitungsbewertung (SVP)
einzusehen.
14. WIE WERDEN DIE ERFOLGREICHEN TEILNEHMER AUSGEWÄHLT?
Im Kentucky Consular Center werden alle Eingänge aus den jeweiligen
Regionen einzeln nummeriert. Nach Ablauf der Registrierungsfrist
wählt ein Computer nach dem Zufallsprinzip Anträge aus allen
Eingängen aus jeder geografischen Region aus. Innerhalb jeder Region
wird der erste nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Antrag der erste
registrierte Antrag, der zweite ausgewählte Antrag der zweite
registrierte Antrag und so weiter. Alle in der Registrierungsfrist
eingegangenen Anträge haben die gleiche Chance, innerhalb ihrer
Region ausgewählt zu werden. Wenn ein Antrag ausgewählt wurde,
erhält der Teilnehmer per Brief eine Benachrichtigung mit
Anweisungen zur Beantragung des Visums beim Kentucky Consular
Center. Das Kentucky Consular Center bearbeitet den Antrag weiter,
bis die als Visaantragsteller ausgewählten Personen angewiesen
werden, zum Gesprächstermin ein US-Konsulat aufzusuchen oder bis
diejenigen, die dazu berechtigt sind, in einem Büro des USCIS in den
Vereinigten Staaten die Änderung ihres Aufenthaltsstatus beantragen.
Wichtige Anmerkung: Die nach dem Zufallsprinzip ausgewählten
Personen werden NICHT per E-Mail benachrichtigt. Sollten Sie per
E-Mail eine Benachrichtigung über Ihre Auswahl für die elektronische
DV erhalten, handelt es sich nicht um eine rechtmäßige
Benachrichtigung.
15. KÖNNEN DIE AUSGEWÄHLTEN PERSONEN IHREN AUFENTHALTSSTATUS BEI
USCIS ÄNDERN?
Ja, falls sie im Übrigen berechtigt sind, ihren Aufenthaltsstatus im
Einklang mit Paragraf 245 des INA zu ändern, können ausgewählte
Personen, die sich in den Vereinigten Staaten aufhalten, bei USCIS
die Änderung ihres Aufenthaltsstatus in den eines Einwohners mit
Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen. Die Antragsteller müssen
sicherstellen, dass USCIS ihren Fall – einschließlich im Ausland
lebender Unterhaltsberechtigter - vor dem 30. September 2008
abschließend bearbeiten kann, da an diesem Tag die
Registrierungsfrist für das DV-2008-Programm abläuft. Nach 24.00 Uhr
am 30. September 2008 werden unter keinen Umständen weitere
Visanummern für das DV-2008-Programm vergeben.
16. WERDEN NICHT AUSGEWÄHLTE TEILNEHMER INFORMIERT?
Nein, nicht ausgewählte Teilnehmer erhalten auf ihren Antrag keine
Antwort. Nur die ausgewählten Personen werden informiert. Alle
Benachrichtigungsschreiben werden innerhalb von fünf bis sieben
Monaten nach Ende der Antragsfrist an die auf dem Antrag angegebene
Adresse gesandt. Da nicht ausgewählte Antragsteller keine Antwort
auf ihren Antrag erhalten, kann jeder Antragsteller, der innerhalb
von fünf bis sieben Monaten nach Ablauf der Registrierungsfrist
keinen Brief erhält, davon ausgehen, dass sein Antrag nicht
ausgewählt wurde.
17. WIE VIELE PERSONEN WERDEN AUSGEWÄHLT?
Für das DV-2008 stehen 50.000 Visa zur Verfügung, aber es werden
mehr als 50.000 Personen ausgewählt. Da wahrscheinlich einige der
ersten 50.000 ausgewählten Personen keinen Anspruch auf ein Visum
haben oder ihren Antrag nicht bis zur Visaerteilung verfolgen,
werden vom Kentucky Consular Center mehr als 50.000 Anträge
ausgewählt. So wird gewährleistet, dass alle verfügbaren DV-Visa
ausgestellt werden. Allerdings bedeutet das auch, dass nicht
genügend Visa für alle ursprünglich Ausgewählten zur Verfügung
stehen. Alle ausgewählten Antragsteller werden unverzüglich über
ihren Platz auf der Liste informiert. Gespräche für das
DV-2008-Programm beginnen Anfang Oktober 2007. Das Kentucky Consular
Center lässt den ausgewählten Antragstellern vier bis sechs Wochen
vor den Gesprächsterminen mit den US-Konsularbeamten in den
Auslandsvertretungen ein Benachrichtigungsschreiben zukommen. Jeden
Monat werden, soweit die Anzahl der Visa es zulässt, Visa an die
Antragsteller erteilt, deren Antrag in dem Monat abschließend
bearbeitet wurde. Sobald alle 50.000 DV-Visa ausgestellt wurden, ist
das Programm für dieses Jahr beendet. Im Prinzip könnte die Anzahl
der zu vergebenden Visa vor September 2008 erschöpft sein.
Ausgewählte Antragsteller, die ein Visum erhalten möchten, sollten
also unverzüglich reagieren. Die zufällige Auswahl durch den
Computer des Kentucky Consular Center ist noch keine Garantie für
die Erteilung eines Visums.
GIBT ES EIN MINDESTALTER FÜR DIE TEILNAHME AM ELEKTRONISCHEN
DV-PROGRAMM?
Es gibt kein Mindestalter für die Teilnahme am Programm, aber da
eine High-School-Ausbildung oder Berufserfahrung für jeden
Hauptantragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung Voraussetzung
ist, werden sich die meisten Personen unter 18 Jahren nicht für die
Teilnahme qualifizieren.
19. ENTSTEHEN GEBÜHREN DURCH DAS ELEKTRONISCHE DV-PROGRAMM?
Für die Einreichung eines elektronischen Teilnahmeformulars
entstehen keine Gebühren. Die Antragsteller müssen alle
vorgeschriebenen Visumsgebühren direkt bei der Zahlstelle der US-Botschaft
oder des Konsulats bezahlen, wenn sie den Visumsantrag stellen.
Weitere Informationen zu den Gebühren für Diversity Visa und
Einwanderungsvisa erhalten die ausgewählten Antragsteller zusammen
mit den Anweisungen vom Kentucky Consular Center.
20. KÖNNEN DV-ANTRAGSTELLER AUSNAHMEGENEHMIGUNGEN ERHALTEN, FALLS ES
GRÜNDE FÜR DIE NICHTERTEILUNG EINES VISUMS GIBT ODER GIBT ES FÜR SIE
EIN SPEZIELLES VERFAHREN FÜR EINE AUSNAHMEGENEHMIGUNG?
Nein. Die Antragsteller unterliegen allen im Einwanderungs- und
Staatsangehörigkeitsgesetz dargelegten Bestimmungen für die
Nichterteilung von Einwanderungsvisa. Es gibt abgesehen von den
gesetzlich festgelegten weder Sonderregelungen für Ausnahmen von
Bestimmungen für die Nichterteilung eines Visums noch besondere
Verfahren für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen.
21. KÖNNEN SICH PERSONEN, DIE BEREITS FÜR EIN EINWANDERUNGSVISUM
UNTER EINER ANDEREN KATEGORIE REGISTRIERT SIND, AM DV-PROGRAMM
BETEILIGEN?
Ja, diese Personen können sich am DV-Programm beteiligen.
22. WIE LANGE BLEIBT DER ANSPRUCH AUF BEANTRAGUNG EINES VISUMS IN
DER DV-KATEGORIE FÜR AUSGEWÄHLTE ANTRAGSTELLER ERHALTEN?
Personen, die im Rahmen der DV-2008 ausgewählt wurden, können nur im
Haushaltsjahr 2008 einen Antrag auf Erteilung eines Visums stellen,
also vom 1. Oktober 2007 bis 30. September 2008. Die Antragsteller
müssen ihr DV-Visum oder die Änderungen ihres Aufenthaltsstatus bis
zum Ende des Haushaltsjahrs erhalten haben. Ausgewählte Personen,
die ihr Visum nicht im Haushaltsjahr 2008 erhalten, können ihre
Ansprüche aus dem DV-Programm nicht in das nächste Jahr übertragen.
Außerdem können Ehegatten und Kinder, die ihren Aufenthaltsstatus
aus einer Registrierung für DV-2008 ableiten, nur zwischen Oktober
2007 und September 2008 Visa aus der DV-Kategorie erhalten.
Antragsteller aus dem Ausland erhalten vier bis sechs Wochen vor
ihrem Gesprächstermin ein Benachrichtigungsschreiben vom Kentucky
Consular Center.
23. WAS GESCHIEHT MIT EINEM DV-ANTRAG, WENN DER AUSGEWÄHLTE
TEILNEHMER STIRBT?
Der Tod einer ausgewählten Person führt zur automatischen Aufhebung
seines Antrags. Teilnahmeberechtigte Ehegatten oder Kinder haben
keinen Anspruch mehr auf ein aus diesem Antrag begründeten Visum.
24. WANN STEHT E-DV ONLINE ZUR VERFÜGUNG?
Die Online-Teilnahme ist während des Registrierungszeitraums von
12.00 Uhr Ostküstensommerzeit (GMT-4) am 4. Oktober 2006 bis 12.00
Uhr Ostküstenzeit (GMT-5) am 3. Dezember 2006 möglich.
25. KANN ICH DAS E-DV-ANTRAGSFORMULAR HERUNTERLADEN UND IN EINEM
MICROSOFT-WORD-PROGRAMM (ODER EINEM ANDEREN GEEIGNETEN PROGRAMM)
SPEICHERN UND DANN AUSFÜLLEN?
Nein, Sie können das Formular nicht in einem anderen Programm zum
Ausfüllen speichern und später übermitteln. Das E-DV-Antragsformular
ist ein reines Web-Formular. Dadurch ist es "universeller" als ein
anwendereigenes Textverarbeitungsformat. Darüber hinaus müssen die
Informationen online eingegeben und weitergeleitet werden.
26. WENN ICH KEINEN SCANNER BESITZE, KANN ICH DANN FOTOS ZU MEINEN
VERWANDTEN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN SCHICKEN, DIE SIE EINSCANNEN,
AUF EINER DISKETTE SICHERN UND DIE DISKETTE FÜR MEINEN ANTRAG AN
MICH ZURÜCKSCHICKEN?
Ja, das ist möglich, solange das Foto die Anforderungen bezüglich
der Angaben zu den Fotos in der Anleitung erfüllt und das Foto
elektronisch und gleichzeitig mit dem E-DV-Onlineformular
übermittelt wird. Die Antragsteller müssen bereits im Besitz der
eingescannten Fotodatei sein, wenn sie den Antrag online stellen.
Das Foto kann nicht getrennt von dem Online-Antrag übermittelt
werden. Von oder für jede Person kann nur ein Online-Antrag
eingereicht werden. Mehrfachanträge disqualifizieren diese Person
für DV-2008. Der gesamte Antrag (Foto und Antrag zusammen) kann von
den Vereinigten Staaten oder vom Ausland aus elektronisch
übermittelt werden.
27. KANN ICH DAS FORMULAR ONLINE SICHERN, SO DASS ICH ZUNÄCHST NUR
EINEN TEIL UND SPÄTER DEN REST AUSFÜLLEN KANN?
Nein, das ist nicht möglich. Das elektronische DV-Teilnahmeformular
muss ausgefüllt und direkt danach übermittelt werden. Weil das
Formular aus zwei Teilen besteht und wegen möglicher
Netzwerkstörungen und –verzögerungen ist das E-DV-System jedoch so
ausgelegt, dass sechzig (60) Minuten zwischen dem Herunterladen des
Formulars und dem Eingang des Formulars auf der E-DV-Website nach
der Online-Übermittlung vergehen können. Vergehen mehr als 60
Minuten bis zum Eingang des elektronischen Antrags werden die bisher
eingegebenen Informationen gelöscht. Damit wird die Möglichkeit
ausgeschlossen, dass ein vollständiger Eintrag aus Versehen als
Duplikat eines vorherigen Teileintrags angesehen wird. Angenommen,
ein Bewerber mit Frau und Kind übermittelt das ausgefüllte E-DV-Antragsformular
Teil I und erhält dann Formular Teil II, sendet aber Teil II erst
etwas später, weil er die Datei mit dem Foto des Kindes suchen muss.
Wenn der ausgefüllte Teil II innerhalb von 60 (sechzig) Minuten vom
Antragsteller geschickt wird und auf der E-DV-Website eingeht,
besteht kein Problem. Wenn Teil II des Formulars allerdings erst
eintrifft, nachdem 60 Minuten bereits verstrichen sind, wird der
Antragsteller informiert, dass er den gesamten Vorgang von Anfang an
wiederholen muss. In der Anleitung zu DV-2008 wird klar und
ausführlich erläutert, welche Informationen zum Ausfüllen des
Formulars benötigt werden. So können Sie sich gut vorbereiten und
sicherstellen, dass Sie alle erforderlichen Informationen zur
Verfügung haben, bevor Sie anfangen, das Formular online auszufüllen.
28. WENN DIE EINGEREICHTEN DIGITALEN BILDER DIE ANFORDERUNGEN NICHT
ERFÜLLEN, SIEHT DAS VERFAHREN VOR, DASS DAS SYSTEM DAS E-DV-TEILNAHMEFORMULAR
AUTOMATISCH ABWEIST UND DEN ABSENDER INFORMIERT. HEISST DAS, ICH
KANN MEINE EINGABE WIEDERHOLEN?
Ja, die Eingabe kann wiederholt werden. Da die Eingabe automatisch
abgewiesen wurde, wird sie nicht als zur E-DV-Website übermittelt
angesehen. Sie zählt nicht als übermittelte E-DV-Eingabe, und es
wird keine Eingangsbestätigung gesendet. Sollte es Probleme mit dem
gesendeten digitalen Foto geben, weil es nicht den Anforderungen
entspricht, wird es automatisch von der E-DV-Website abgewiesen.
Aufgrund der technischen Eigenschaften des Internets kann man nicht
vorhersagen, wie lange es dauert, bis die Nachricht über die
Abweisung den Absender erreicht. Wenn der Teilnehmer das Problem
lösen kann und Formular Teil I oder II innerhalb von sechzig (60)
Minuten erneut sendet, gibt es kein Problem. Ansonsten muss der
Eingabeprozess von Neuem begonnen werden. Ein Teilnehmer kann einen
Antrag so oft wie nötig eingeben, bis ein vollständiger Antrag
eingegangen und eine Empfangsbestätigung gesendet worden ist.
29. WIRD DIE ELEKTRONISCHE EMPFANGSBESTÄTIGUNG ÜBER DEN EINGANG DES
AUSGEFÜLLTEN E-DV-TEILNAHMEFORMULARS IM ONLINE-SYSTEM AUTOMATISCH
NACH DER EINGABE GESENDET?
Die Antwort von der E-DV-Website mit der Bestätigung über den
Eingang eines akzeptablen elektronischen DV-Formulars wird von der
E-DV-Website unverzüglich versandt. Aufgrund der technischen
Eigenschaften des Internets ist es jedoch nicht möglich
vorherzusagen, wie lange es dauert, bis die Nachricht den Absender
erreicht. Wenn mehrere Minuten seit dem Drücken der Schaltfläche
"Submit" vergangen sind, kann man die Schaltfläche "Submit"
problemlos ein zweites Mal anklicken. Es stört das E-DV-System nicht,
wenn die Schaltfläche "Submit" ein zweites Mal angeklickt wird, weil
keine Empfangsbestätigung gesendet wurde. Ein Teilnehmer kann einen
Antrag so oft wie nötig eingeben, bis ein vollständiger Antrag
eingegangen und eine Empfangsbestätigung gesendet worden ist.
30. WOHER WEISS ICH, DASS DIE AUSWAHLBENACHRICHTIGUNG, DIE ICH
ERHALTEN HABE, AUTHENTISCH IST? WIE KANN ICH FESTSTELLEN, OB ICH
TATSÄCHLICH DURCH DIE ZUFÄLLIGE DV-LOTTERIE AUSGEWÄHLT WURDE?
Nachdem die Personen zufällig unter den qualifizierten Eingängen
durch das Computerprogramm der E-DV-Lotterie des US-Außenministeriums
ausgewählt wurden, werden sie nicht per E-Mail benachrichtigt. Die
ausgewählten Personen werden zwischen Mai und Juli 2007 lediglich
per Post einen Brief an die auf ihrem elektronischen
DV-Teilnahmeformular angegebene Adresse erhalten. Nur die zufällig
ausgewählten Personen werden benachrichtigt. Nicht ausgewählte
Personen erhalten KEINE Benachrichtigung. Die Botschaften und
Konsulate der Vereinigten Staaten stellen keine Liste der für das
Visaverfahren ausgewählten Teilnehmer zur Verfügung.
Kentucky Consular Center (KCC) wird die Benachrichtigung an die
ausgewählten Personen übersenden. Diese Briefe enthalten die
Anleitung für das Visaantragsverfahren. Aus der Anleitung geht
hervor, dass die ausgewählten Antragsteller alle Gebühren für die DV-
und Einwanderungsvisa nur persönlich während des Gesprächstermins
bei einer US-Botschaft oder einem Konsulat bezahlen können. Die
Zahlstelle oder der Konsularbeamte überreicht dem Antragsteller
unverzüglich eine Quittung der US-Regierung. Geld oder DV-Gebühren
sollten nie per Post, über Western Union oder über andere
Lieferdienste geschickt werden.
Die Teilnahme für die E-DV-Lotterie erfolgt über das Internet auf
der offiziellen E-DV-Website der US-Regierung unter
www.dvlottery.state.gov. KCC übersendet den ausgewählten
Antragstellern ausschließlich Briefe. KCC, Konsularabteilungen oder
die US-Regierung haben die ausgewählten Personen nie per E-Mail
benachrichtigt, und es bestehen keine Pläne E-Mails zu diesem Zweck
für das DV-Programm 2008 zu benutzen.
Die Visaabteilung des US-Außenministeriums weist darauf hin, dass es
sich nur bei Internetsites mit dem Kürzel ".gov" um offizielle
Websites der Regierung handelt. Viele andere nichtstaatliche
Websites (beispielsweise mit den Endungen ".com", ".org" oder
".net") bieten nützliche Informationen und Dienstleistungen zu
Einwanderung und Visabeantragung. Unabhängig vom Inhalt der
nichtstaatlichen Websites befürwortet, empfiehlt oder unterstützt
das Außenministerium Informationen oder Materialien auf anderen
Websites nicht.
Einige Websites versuchen womöglich, Kunden und andere zu der
Annahme zu verleiten, dass es sich um offizielle Websites handelt
und kontaktieren Sie womöglich per E-Mail, um ihre Angebote
anzubieten. Diese Websites könnten versuchen, Gebühren für
Dienstleistungen wie Formulare und Informationen über
Einwanderungsverfahren zu verlangen, die auf der Website für
Visadienste des US-Außenministeriums oder im Ausland über die
Websites der Konsularabteilungen gebührenfrei angeboten werden.
Zudem könnten diese Websites Gebühren für Dienstleistungen verlangen,
die Sie nicht erhalten, darunter oft auch für die Teilnahme an der
DV-Lotterie und für die Beantragung von Visa. Dies sind unverblümte
Versuche, Ihr Geld zu stehlen. Wenn Sie diesen Betrügern Geld
überweisen, werden Sie es nie wieder sehen. Sie sollten auch
vorsichtig bei der Übersendung von persönlichen Informationen sein,
die von diesen Websites für betrügerische Absichten verwendet werden
könnte.
31. WIE MELDE ICH BETRUG IM INTERNET ODER UNERWÜNSCHTE E-MAILS?
Wenn Sie einen Betrugsfall im Internet zur Anzeige bringen wollen,
können Sie dies über die econsumer.gov-Website des Ausschusses zur
Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs tun. Unter http://www.econsumer.gov/english/
sind hier Verbraucherschutzorganisationen aus 17 Ländern
zusammengeschlossen. Alternativ können Sie sich an das
Internetbeschwerdezentrum (Internet Crime Complaint Center - IC3)
des FBI wenden. Wegen Beschwerden über unerwünschte E-Mails wenden
Sie sich bitte an das US-Justizministerium.
LISTE DER LÄNDER NACH REGIONEN, DEREN
STAATSANGEHÖRIGE FÜR DV-2008 TEILNAHMEBERECHTIGT SIND
Die folgenden Listen weisen die Länder aus, deren
Staatsangehörige innerhalb der jeweiligen geografischen Regionen
berechtigt sind, am Diversity Program 2008 teilzunehmen. Die
Bestimmung der Länder jeder Region beruht auf vom Geografen des
Außenministeriums zur Verfügung gestellten Informationen. Länder,
deren Staatsangehörige sich nicht für das DV-2008-Programm
qualifizieren, wurden nach der Formel in Paragraf 203 (c) des
Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom Büro für
Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsangelegenheiten (USCIS)
bestimmt. Abhängige Gebiete im Ausland fallen unter die Region des
regierenden Landes. Die Länder, deren Staatsangehörige sich NICHT
für das Diversity Program qualifizieren (weil dies die Länder sind,
aus denen die meisten Einwanderungen aus Familienzusammenführungs-
und Beschäftigungsgründen stattfinden oder aus denen eine große Zahl
von Personen in die Vereinigten Staaten auswandern) sind hinter den
jeweiligen regionalen Listen erwähnt.
AFRIKA
Algerien
Angola
Benin
Botsuana
Burkina Faso
Burundi
Kamerun
Kap Verde
Zentralafrikanische Republik
Tschad
Komoren
Kongo
Kongo – Demokratische Republik
Côte d'Ivoire (Elfenbeinküste)
Dschibuti
Ägypten
Äquatorialguinea
Eritrea
Äthiopien
Gabun
Gambia
Ghana
Guinea
Guinea-Bissau
Kenia
Lesotho
Liberia
Libyen
Madagaskar
Malawi
Mali
Mauretanien
Mauritius
Marokko
Mosambik
Namibia
Niger
Nigeria
Ruanda
Sao Tomé und Príncipe
Senegal
Seychellen
Sierra Leone
Somalia
Südafrika
Sudan
Swasiland
Tansania
Togo
Tunesien
Uganda
Sambia
Simbabwe
ASIEN
Afghanistan
Bahrain
Bangladesch
Bhutan
Brunei
Burma
Kambodscha
Osttimor
Hongkong – Sonderverwaltungsregion
Indonesien
Iran
Irak
Israel
Japan
Jordanien
Kuwait
Laos
Libanon
Malaysia
Malediven
Mongolei
Nepal
Nordkorea
Oman
Katar
Saudi-Arabien
Singapur
Sri Lanka
Syrien
Taiwan
Thailand
Vereinigte Arabische Emirate
Jemen
Staatsangehörige der folgenden asiatischen Länder sind nicht
teilnahmeberechtigt für das diesjährige Diversity Program:
(China [auf dem Festland Geborene], Indien, Pakistan, Südkorea, die
Philippinen und Vietnam.) Die Sonderverwaltungsregion Hongkong und
Taiwan sind teilnahmeberechtigt und oben angeführt. Die
Sonderverwaltungsregion Macau ist ebenfalls teilnahmeberechtigt und
unten angeführt.
EUROPA
Albanien
Andorra
Armenien
Österreich
Aserbaidschan
Belarus
Belgien
Bosnien und Herzegowina
Bulgarien
Kroatien
Zypern
Tschechische Republik
Dänemark (einschließlich seiner teilautonomen und abhängigen Gebiete
im Ausland)
Estland
Finnland
Frankreich (einschließlich seiner teilautonomen und abhängigen
Gebiete im Ausland)
Georgien
Deutschland
Griechenland
Ungarn
Island
Irland
Italien
Kasachstan
Kirgisistan
Lettland
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Macau - Sonderverwaltungsregion
Mazedonien - ehemalige jugoslawische Republik
Malta
Moldau
Monaco
Montenegro
Niederlande (einschließlich seiner teilautonomen und abhängigen
Gebiete im Ausland)
Nordirland
Norwegen
Portugal (einschließlich seiner teilautonomen und abhängigen Gebiete
im Ausland)
Rumänien
San Marino
Serbien
Slowakei
Slowenien
Spanien
Schweden
Schweiz
Tadschikistan
Türkei
Turkmenistan
Ukraine
Usbekistan
Vatikanstadt
Staatsangehörige der folgenden europäischen Länder sind nicht
teilnahmeberechtigt für das diesjährige Diversity Program:
Großbritannien, Polen und Russland. Zu Großbritannien (Vereinigtes
Königreich) zählen die folgenden abhängigen Gebiete: Anguilla,
Bermudas, Britische Jungferninseln, Kaimaninseln, Falklandinseln,
Gibraltar, Montserrat, Pitcairn, St. Helena, Turks- und Caicos-Inseln.
Anmerkung: Nordirland wird nur für die Zwecke des Diversity Program
getrennt aufgeführt, Nordirland ist teilnahmeberechtigt und unter
den qualifizierten Regionen aufgelistet.
NORDAMERIKA
Bahamas
In Nordamerika sind die Staatsbürger Kanadas und Mexikos für das
diesjährige Diversity Program nicht teilnahmeberechtigt.
OZEANIEN
Australien (einschließlich seiner teilautonomen und abhängigen
Gebiete im Ausland)
Fidschi
Kiribati
Marshallinseln
Mikronesien - Föderierte Staaten von
Nauru
Neuseeland (einschließlich seiner teilautonomen und abhängigen
Gebiete im Ausland)
Palau
Papua-Neuguinea
Solomoninseln
Tonga
Tuvalu
Vanuatu
Samoa
SÜDAMERIKA, ZENTRALAMERIKA UND DIE KARIBIK
Antigua und Barbuda
Argentinien
Barbados
Belize
Bolivien
Chile
Costa Rica
Kuba
Dominica
Ecuador
Grenada
Guatemala
Guyana
Honduras
Nicaragua
Panama
Paraguay
Saint Kitts und Nevis
Saint Lucia
Saint Vincent und die Grenadinen
Suriname
Trinidad und Tobago
Uruguay
Venezuela
Länder in dieser Region, deren Staatsangehörige für das diesjährige
Diversity Program nicht teilnahmeberechtigt sind: Brasilien,
Dominikanische Republik, El Salvador, Haiti, Jamaika, Kolumbien,
Mexiko und Peru.
________________________________________
* [1] Unter den Begriff "Land" in dieser
Bekanntmachung fallen alle am Anfang von Seite 13 aufgelisteten
Länder, Volkswirtschaften und andere Zuständigkeitsbereiche.

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