Jobs und Praktika in den USA
Visum und
Arbeitserlaubnis

Die "Festung Europa" ist harmlos im Vergleich zur "Festung Amerika". Die
amerikanischen Einreise- und Einwanderungsbestimmungen sind streng und
so kompliziert, dass nur Fachleute sie in allen Einzelheiten
durchschauen.
Zwar kommen deutsche Touristen ohne Visum ins Land; es ist aber streng
verboten, den Touristenstatus auszunutzen, um nach Arbeit zu suchen,
geschweige denn um zu arbeiten.
Wer in den USA arbeiten will, braucht ein Arbeitsvisum, genauer: den
Typus von Arbeitsvisum, der auf seine Tätigkeit zugeschnitten ist - es
gibt nämlich eine ganze Reihe verschiedener Visa. Das Visum muss von
Deutschland aus beantragt werden. Es ist nicht erlaubt, als Tourist
einzureisen um dann alle weiteren Angelegenheiten vor Ort zu regeln.
Also: Nehmen wir einmal an, Sie wollen...
... dauerhaft in den USA arbeiten
Dann brauchen Sie ein Einwanderungsvisum mit unbegrenztem Aufenthalts-
und Arbeitsrecht, die wohlbekannte Greencard. Für deutsche
Familienangehörige amerikanischer Bürger ist das kein Problem. Für die
meisten anderen schon.
Die Gesamtzahl der jährlich ausgegebenen Einwanderungsvisa ist begrenzt
(außer für direkten Familiennachzug amerikanischer Bürger). Wenn Sie
keine amerikanischen Verwandten haben, sind zwei Kontingente für Sie
interessant: Mindestens 140.000 Greencards jährlich gehen an Bewerber
aus Berufsgruppen, die für die amerikanische Wirtschaft und Gesellschaft
gerade als besonders wichtig angesehen werden. Die restlichen Greencards,
maximal 55.000 pro Jahr, werden unter Bewerbern aus bestimmten Staaten
verlost. Welche Staatsangehörigen an der Lotterie teilnehmen dürfen,
kann sich jährlich ändern. Deutsche dürfen, weil die Zahl der deutschen
Interessenten nicht rasend hoch ist.
Für die Greencard-Lotterie können Sie sich selbst bewerben, wenn Sie
bestimmte Ausbildungsstandards erfüllen (Fachhochschulreife oder eine
zwölfjährige Schulbildung oder zweijährige Berufserfahrung in einem
Beruf, für den man eine zweijährige Ausbildung benötigt).
Für das berufsbezogene Kontingent können sich nur Angehörige weniger
Personenkreise selbst bewerben (z.B. Investoren, Topmanager,
wissenschaftliche Genies...) Ansonsten muss der künftige Arbeitgeber den
Antrag stellen.
... für eine begrenzte Zeit regulär in den USA
arbeiten
Hier sind verschiedene Visa verlangt:
Spezialisten mit besonderer beruflicher Qualifikation benötigen das
H1B-Visum, Saisonarbeiter in der Landwirtschaft H2A, Saisonarbeiter in
anderen Branchen H2B. Die H-Visa müssen Bewerber und künftiger
Arbeitgeber gemeinsam beantragen. Die Behörden prüfen dann unter anderem,
ob die Stelle nicht auch mit einem amerikanischen Arbeitslosen besetzt
werden könnte.
Wer firmenintern von Deutschland nach Amerika versetzt wird, braucht ein
L1-Visum. Das wird über die Firma beantragt.
Für verschiedene Berufsgruppen gibt es zuweilen Austauschprojekte:
Lehreraustausch, Austausch von Wissenschaftlern u.dgl. Hier wird das
Austauschvisum J1 benötigt (bei kulturellen Austauschprojekten Q1).
Achtung: Mit diesen Visa darf man nur arbeiten, wenn die Tätigkeit
ausdrücklich im Projektprogramm vorgesehen ist. Beide Visa müssen
zusammen mit einer anerkannten Austauschorganisation beantragt werden.
... ein Praktikum absolvieren
Unter Praktika sind hier ausbildungsrelevante Tätigkeiten zu verstehen,
die zwischen 2 und 18 Monate dauern dürfen.
Deutsche Praktikanten finden ihren Praktikumsplatz meist über anerkannte
Austauschorganisationen. Diese beantragen zusammen mit ihren
Schützlingen das Austauschvisum J1 (Q1 bei Kulturaustauschprogrammen).
Auszubildende aus dem nichtmedizinischen und nichtakademischen Bereich
können auch mit dem Trainee-Visum H3 ein Praktikum absolvieren. Bei der
Beantragung von H3 muss aber der künftige Arbeitgeber mitwirken. Da das
ziemlich aufwendig ist, sind Unternehmen meist nicht sehr motiviert
einem Bewerber zuzusagen. Besser, man beschafft sich sein J1-Visum über
eine Austauschorganisation.
Für Praktika mit reinem Beobachterstatus, d.h. bei denen der Praktikant
nie selbst mit Hand anlegt, kommt auch das Besuchervisum B1 in Frage.
Das gilt etwa für Famulaturen bei Medizinstudenten und Wahlstationen bei
Rechtsreferendaren. Das B1 muss man alleine beantragen.
Ein Sondervisum brauchen Praktikanten bei der UNO: das G4-Visum.
...in einem Workcamp Freiwilligenarbeit leisten
Hierfür reicht das Besuchervisum B1, das man selbst beantragen muss.
...in einem Sommerjob arbeiten
Sommerjobprogramme gelten als Austauschprogramme, weshalb das J1-Visum
benötigt wird. Es wird zusammen mit der Austauschorganisation bzw. dem
Programmveranstalter beantragt.
...als Aupair arbeiten
Auch Aupair-Programme sind Austauschprogramme. Auch hier muss die
Aupairorganisation zusammen mit dem Kandidaten/der Kandidatin das
J1-Visum beantragen.
Die hier erwähnten Visa sind beileibe noch nicht alle. Es gibt z.B. noch
die O- und P-Visa für berühmte Wissenschaftler, Künstler,
Filmschauspieler usw.; das I-Visum für Journalisten ausländischer
Medienunternehmen; die E-Visa für internationale Händler und Investoren...
Auch wer mit einem F1- oder M1-Visum in den USA studiert, darf Praktika
absolvieren und unter Umständen arbeiten.
Nähere Informationen zu Visa, Voraussetzungen, Bewerbungsmodalitäten,
Antragsformularen usw. finden sich auf den Seiten der US-Botschaft in
Deutschland und auf dem Server des amerikanischen Außenministeriums.
Die einzelnen Schritte bei Visumsbeantragung und -bewilligung sind z.T.
recht kompliziert und auch zeitraubend. Lesen Sie sich die Infos
gründlich durch und fangen Sie frühzeitig an zu planen...
Zahlreiche Dienstleister bieten Ihnen übrigens ihre Unterstützung bei
der Visabeschaffung an. Einer der bekanntesten ist greencard.de . Hier
können Sie z.B bei einem Visatest Ihre Chancen auf eine Aufenthalts- und
Arbeitsgenehmigung überprüfen lassen.
US Greencard Beantragung
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