Amazon mit eigener Suchmaschine

Alfred Krueger
16.04.2004
Privates Surfverhalten wird zum offenen Buch fuer FBI und CIA
Internetbuchhaendler Amazon startet eine eigene Suchmaschine namens
A9 und bringt
Bewegung in die Suchmaschinenlandschaft. Der Startschuss erfolgte eher heimlich, still und leise ohne den sonst ueblichen Medienrummel. Dennoch wird die Suchmaschinenkonkurrenz von Google bis Yahoo ein wachsames Auge auf die neue Suchmaschine haben - US-amerikanische Terrorismusbekaempfer auch.
A9.com heisst das Tochterunternehmen, das Amazon bereits Ende letzten Jahres ins Leben gerufen hatte. Ziel dieser Firma sollte es sein, eine Amazon-eigene Suchmaschine zu entwickeln. Die Beta-Version ist nunmehr fertig und wird derzeit oeffentlich getestet. Das Suchen hat Amazon mit seiner A9-Suchmaschine nicht neu erfunden. Die Suchergebnisse werden von Google zugeliefert, statistische Angaben etwa zum Traffic der gefundenen Webseiten werden von der Amazon-Tochter Alexa bereitgestellt. Auch der Internetbuchhaendler selbst steuert seinen Teil zu den Suchergebnislisten bei. Denn A9 durchforstet auch die fuer einen Suchbegriff relevanten Inhalte von Buechern, die von Amazons eigener Suchmaschine Search Inside the Book
geliefert werden. Die relevanten Buchinhalte werden als Link ausgegeben und koennen per Mausklick auch sofort, wer haette das gedacht, bei Amazon bestellt werden. Voraussetzung dafuer, dass man die Buchsuche nutzen kann, ist allerdings, dass man bei Amazon registriert ist.
Im Unterschied zu anderen Suchmaschinen erhaelt man bei A9 zu jeder Webseite auf der Suchergebnisliste zusaetzliche Informationen wie z. B. die Zahl der Seiten, die auf die gefundene Webseite verlinken, deren Ladezeiten oder Angaben darueber, wie lange eine Webseite bereits online ist. Damit nicht genug. Amazon bietet fuer seine neue Suchmaschine auch eine Toolbar an. Sie laesst sich allerdings nur im Internet Explorer ab Version 5.5 installieren und setzt einen Amazon-Account voraus. Die Toolbar bietet u. a. einen PopUp-Blocker, eine Search History und ein so genanntes Diary. Mit Hilfe dieses "Tagebuchs" kann der Nutzer Notizen ueber besuchte Webseiten verfassen und bei Amazon abspeichern. Bei einem spaeteren erneuten Besuch der Webseite lassen sich diese Notizen wieder abrufen - unabhaengig davon, von welchem Rechner aus aufs Internet zugegriffen wird. Amazon
speichert diese wie alle anderen Kundendaten auf seinen eigenen Servern - nicht nur in der Bundesrepublik, auch in den USA.
Neugierig und datenhungrig
Amazon ist dafuer bekannt, besonders neugierig und datenhungrig zu sein. Loggt man sich per Emailadresse und Passwort auf der Startseite des Online-Haendlers ein, wird man sogleich mit freundlichem Hallo und namentlich begruesst. Auch weiss Amazon genau, was man bereits erstanden hat und wo die eigenen Interessen, heimlichen Wuensche und privaten Neigungen liegen. Denn Amazon und andere "lernfaehige" Internetdienste setzen auf Personalisierung.
Aus den gespeicherten Angaben darueber, was der Kunde gekauft, auf seinem Amazon-Wunschzettel notiert oder in einer Kundenbefragung angegeben hat, werden seine moeglichen Kaufwuensche hochgerechnet. Darueber hinaus speichert Amazons System das Surfverhalten eines jeden Kunden ab. Seine Online-Shopping-Spuren werden zu einem spezifischen Kundenprofil verarbeitet. Last but not least findet ein Abgleich mit anderen Kunden nach dem Motto statt: "Kunden, die diese CD gekauft haben, bestellten auch...". Einem aehnlichen Personalisierungsprinzip folgt nun auch die neue Suchmaschine des Online-Haendlers.
Wer sich als Amazon-Kunde zu erkennen gibt, dem bietet die A9 ein ganz besonderes Feature: Saemtliche Suchanfragen sowie die Klicks auf die gefundenen Webseiten werden mitprotokolliert und gespeichert. Ziel soll es sein, dem Suchmaschinennutzer zu ermoeglichen, Suchverlaeufe auch spaeter noch problemlos rekonstruieren und Suchergebnisse besser wiederfinden zu koennen. Darueber hinaus benutzt Amazon die gespeicherten Daten, um sein bekanntes Feature "Kunden, die dieses Buch gekauft haben..." auch auf die Webseitensuche auszudehnen. Unter der ueberschrift "Leute, die diese Webseite besuchen, besuchen auch..." erfaehrt der A9-User, welche Seiten von anderen Usern im Zusammenhang mit der gesuchten Seite angeklickt wurden.
Rechtlich scheint dieses Verfahren einwandfrei zu sein. Denn einen Account bei Amazon bekommt natuerlich nur, wer mit der Speicherung und Verarbeitung seiner Daten einverstanden ist. Fraglich ist, ob sich jeder User auch tatsaechlich das "Kleingedruckte", Amazons
Allgemeinen Geschaeftsbedingungen und die
Erklaerungen zum Datenschutz naemlich, gruendlich durchgelesen hat.
Datenschutz bei Amazon.com
Amazon.de stellt eigenen Angaben zufolge persoenliche Daten "Dritten ausserhalb der Amazon.com-Unternehmensgruppe" zur Nutzung nicht zur Verfuegung, es sei denn in anonymisierter Form zur statistischen Auswertung - eine Aussage, die den Online-Buchbesteller beruhigen soll, tatsaechlich aber bereits direkt an das datenschutzrechtliche Kernproblem bei Amazon heranfuehrt.
Eine Weitergabe persoenlicher Daten an Aussenstehende wird zwar ausgeschlossen, nicht jedoch die uebermittlung saemtlicher persoenlicher Daten deutscher und anderer europaeischer Amazon-Kunden an die Amazon-Muttergesellschaft in den USA. Es ist sogar davon auszugehen, dass diese Daten unmittelbar auch auf US-amerikanischen Servern gespeichert werden. Wer sich beispielsweise mit seinen deutschen (!) Zugangsdaten bei amazon.com einloggt, wird dort genauso freundlich mit "Hello" und namentlich begruesst wie der Kunde, der die deutsche Niederlassung amazon.de ansteuert. Innerhalb des Unternehmens findet also ein reger Datenaustausch statt.
"Wir geben Kundenkonten und persoenliche Daten ueber Kunden bekannt, wenn wir hierzu gesetzlich verpflichtet sind",
heisst es bei Amazon.de. Eine entsprechende
Regelung gilt auch fuer die USA: "We release account and other personal information when we believe release is appropriate to comply with the law."
Da die Daten deutscher Amazon-Kunden nicht nur in der Bundesrepublik bei Amazon.de, sondern auch bei Amazon.com in den USA gespeichert werden, koennen US-amerikanische Stellen von Amazon.com auf Grundlage amerikanischer Gesetze die Herausgabe von persoenlichen Daten deutscher Kunden verlangen. Besonders brisant sind in diesem Zusammenhang die Regelungen des so genannten
Patriot Act (Provide Appropriate Tools Required to Intercept and Obstruct Terrorism), der nach den Anschlaegen vom 11. September 2001 erlassen wurde (
Alles fuer den Schutz der Freiheit). Dieses (ueberwachungs-)Gesetz zur Terrorismusbekaempfung schraenkt den persoenlichen Datenschutz in den USA zu Gunsten der Abwehr terroristischer Angriffe erheblich ein. Staatliche Stellen duerfen von allen Unternehmen und Institutionen wie Banken, Krankenhaeusern oder Kreditkartenfirmen Auskunft ueber die Aktivitaeten ihrer Kunden verlangen. Ihr Auskunftsersuchen geht an ein geheimes Bundesgericht, dessen Beschluesse nicht anfechtbar sind. Ein solches Ersuchen gilt in der Regel schon dann als begruendet, wenn eine Person im Verdacht steht, "irgendwie" in terroristische Aktionen verwickelt zu sein. Ein offizieller Durchsuchungsbefehl bzw. ein belegbarer Tatverdacht ist
nicht erforderlich.
Privates Surfverhalten wird abrufbar
Die Regelungen des Patriot Act gelten auch fuer Internetanbieter und Buchhaendler. Deren Kundendaten duerfen von staatlichen Stellen uneingeschraenkt eingesehen werden. Betroffen sind sowohl der Buchladen an der Ecke als auch Online-Haendler wie Amazon.com. Sie muessen erstens auf Verlangen Auskunft geben und sind darueber hinaus zweitens zu absolutem Stillschweigen ueber die Durchfuehrung solcher Aktionen verpflichtet. Betroffene Kunden duerfen nicht informiert werden.
Amazons personalisierbare A9-Suchmaschine steht in den Startloechern - vermutlich ebenso wie FBI und CIA. Erweitert diese Suchmaschine doch den Umfang an personenbezogenen Kundeninformationen, die bei Amazon.com zukuenftig gespeichert werden, ganz erheblich. Eine "information firewall", mit der beispielsweise Google beim geplanten Emaildienst GMail (
Bei jeder Mail wird mitgelesen) Suchmaschinen- und Mailfunktionen strikt
trennen will, ist bei Amazons A9 offenbar nicht geplant. Im Gegenteil sind die Spezialsuchfunktionen nur ueber den Kundenaccount bei Amazon zu nutzen.
FBI und CIA, aber auch die Grenzschuetzer bei der Einreise in die USA werden sich vermutlich schon die Haende reiben. Fuer sie sind bei Amazon nicht mehr nur Informationen darueber abrufbar, welche Buecher, Videos, CDs und DVDs einen Kunden des Online-Haendlers ganz besonders interessieren. Abrufbar ist dann auch sein privates Surfverhalten: Welche Suchworte er wann benutzt, welche Seiten er anklickt und welche Kommentare zu welchen Webseiten er auf den Servern von Amazon.com hinterlaesst. Derjenige, dem wie jene Dame, die sich bei Amazon fuer die falschen Buecher interessierte (
Umgebucht), die Einreise in die USA demnaechst aus scheinbar heiterem Himmel versagt wird, sollte sich nicht lange wundern, sondern kurz bei Amazons A9 vorbeisurfen. Vielleicht hat er ja nur "gefaehrliche" Suchbegriffe eingegeben, "verdaechtige" Webseiten angesurft oder "falsche Kommentare" dazu aufgeschrieben...