dgy. Bern, 15. April
Die unauffaelligen Kapseln im weissen Doeschen, per Internet bestellt und per Post aus dem fernen Brasilien direkt an den Konsumenten angeliefert, versprechen auf unverdaechtige Weise schlankheitsfoerdernde Wirkung auf natuerlicher Basis. Selbst die in portugiesischer Sprache verfassten Erklaerungen, mit denen die Packung à 60 Pillen beschriftet ist, passen zu naturnaher Medizin: Neben dem Konsum der «Capsulas Emagrecimento Natural» empfehle sich die Zufuhr von ausreichend Fluessigkeit, viel Bewegung und wenn moeglich der Verzicht auf Alkohol, wird der Kundschaft geraten - doch die mageren Tipps sind das einzige halbwegs Brauchbare an der Lieferung. Eine Analyse des Medikamentes durch das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic, welches via Zollbehoerden in den Besitz der Dose geriet, ergibt: von Natur keine Spur. Ausser Staerke enthalten die Kapseln ausschliesslich Fenproporex, ein Aufputschmittel mit Suchtpotenzial, das als synthetischer Appetitzuegler verwendet wird, aber wegen seiner Nebenwirkungen und der mit der Einnahme verbundenen Gesundheitsrisiken in der Schweiz seit Jahren nicht mehr zugelassen ist.
«Exitus statt Koitus»
Wirkungslose und verunreinigte Arzneimittel, gefaelschte Praeparate, nicht zugelassene Wirkstoffe, fehlerhafte Beipackzettel: Mit der Verbreitung des Internets erhaelt auch in der Schweiz ein illegaler Wirtschaftszweig Aufschwung, gegen den die Behoerden weitgehend machtlos sind, wie Paul J. Dietschy, Mitglied der Swissmedic-Direktion, freimuetig eingesteht. Die Zahlen sind eindruecklich: Waehrend bei den Behoerden noch bis vor drei, vier Jahren nur in Einzelfaellen Meldungen ueber verdaechtige Medikamentenlieferungen aus dem Ausland eingingen, wurde Swissmedic im vergangenen Jahr rund 200-mal alleine wegen verbotener Importe von betaeubungsmittelhaltigen Arzneimitteln alarmiert. Dietschy schaetzt, dass in der Schweiz pro Jahr rund 20 000 bis 40 000 Medikamente und Heilmittel via Internet bestellt und eingefuehrt werden - davon sind rund ein Fuenftel auch fuer den Eigenverbrauch verbotene Importe von Betaeubungsmitteln und psychotropen Stoffen.
Das Internet ist fuer den Erwerb auch deshalb interessant, weil via die dubiosen Kanaele Produkte angepriesen werden, die in der Schweiz gar nicht zu haben sind - etwa das bei Vielfliegern beliebte Schlafmittel Melatonin. Die Kosten duerften fuer preisbewusste Kunden allerdings nicht den Ausschlag geben, wie Dietschy sagt: Vergleiche zeigen, dass die meisten Produkte inklusive Versandkosten teurer sind als in einer Schweizer Apotheke.
Besonders beliebt sind potenzsteigernde Mittel, die auf diese Weise anonym und ohne den oft als peinlich empfundenen Arztbesuch erworben werden koennen: Wer die Suchmaschine «Google» mit dem Begriff «Viagra» fuettert, erhaelt 16 Millionen Treffer, schon an dritter Stelle wirbt ein Anbieter mit besonders billigen Angeboten. Doch «viele der im Internet angebotenen Medikamente sind in der Schweiz verboten, ueberteuert, qualitativ schlecht oder gar verfaelscht», warnt Swissmedic in einem Merkblatt. Der deutsche aerzteverband brachte die Mahnung in Anspielung auf die mit dieser Form des Handels verbundenen Risiken auf die eingaengige Kurzformel «Exitus statt Koitus». Zwar sind in der Schweiz bisher noch keine Todesfaelle oder schwere Gesundheitsschaedigungen im Zusammenhang mit im Internet bestellten Medikamenten bekannt geworden. Aber Dietschy, ausgebildeter Apotheker, schraenkt ein: «Es ist denkbar, dass die wahre Todesursache unentdeckt bleibt, wenn es keine Hinweise auf eine nicht aerztlich indizierte Medikamenteneinnahme gibt.»
In der Schweiz ist der Handel mit Arzneimitteln via Internet verboten. Doch Medikamente, die nicht zu der Gruppe der Betaeubungsmittel und der psychotropen Stoffe gehoeren, duerfen in Kleinstmengen dennoch legal in die Schweiz eingefuehrt werden. Das ist auf eine missverstaendliche Bestimmung im Heilmittelgesetz zurueckzufuehren: Diese soll sicherstellen, dass Touristen und Geschaeftsleute bei ihrer Einreise eigene Arzneimittel ohne grossen Formularkrieg einfuehren koennen - eine Formulierung, die sich Geschaeftemacher zunutze machen. Fuer die Behoerden stellt sich aber nicht in erster Linie ein gesetzliches Problem. Die Moeglichkeiten zur Bekaempfung der Geschaefte, mit welchen weltweit Millionen umgesetzt werden, sind begrenzt, weil das Internet nicht ueberblickbar und schon gar nicht kontrollierbar ist: Weil ueberdies weit ueber 90 Prozent der Postsendungen aus dem Ausland unbesehen und ungeoeffnet zum Empfaenger kommen, wird der ueberwiegende Teil der Lieferungen gar nie entdeckt. Selbst eine Vervielfachung der Zollkontrollen aenderte daran nichts.
Viele Sendungen aus Pakistan
Swissmedic beschraenkt sich deshalb in erster Linie darauf, die Bevoelkerung auf die Risiken hinzuweisen und Informationen ueber das Phaenomen zu sammeln. Aus Sicht von Dietschy bestehen keine Chancen, den Internethandel mit Medikamenten in den Griff zu bekommen, die Behoerden sind weitgehend auf die Eigenverantwortung der Bevoelkerung angewiesen. Zwar reichte die Schweiz zusammen mit den USA in der Uno einen Resolutionsentwurf ein, um den illegalen Internethandel mit Betaeubungsmitteln und psychotropen Stoffen zu verbieten. Doch das Problem ist haeufig nicht in erster Linie die unbefriedigende Rechtslage, sondern die mangelnde Kontrolle in den verschiedenen Laendern. In Pakistan etwa, das aufgrund von Stichproben als Herkunftsland von unerlaubt eingefuehrten Medikamenten ins Visier der in- und auslaendischen Behoerden geraten ist, fehlen die noetigen Strukturen - angefangen von einer Heilmittelkontrollstelle bis hin zu mit den notwendigen Mitteln ausgestatteten Zollbehoerden. «Der Internethandel mit Medikamenten», stellt Dietschy vor diesem Hintergrund fest, «stellt fuer die Industrielaender auf Jahre hinaus eine Herausforderung dar.»