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United States:
Mitnahme von Flüssigkeiten in begrenzter Menge wieder
möglich
Für Kunden mit Reiseziel USA bieten sich wieder mehr
Möglichkeiten, ihr persönliches Handgepäck mit an Bord zu nehmen.
Auf Anordnung der deutschen sowie der US-amerikanischen
Behörden können Fluggäste Flüssigkeiten, wachs- oder gelartige
Stoffe wieder in begrenzter Menge mit an Bord nehmen. Erlaubt
sind Behältnisse wie Flaschen oder Dosen bis zu einer Größe von
jeweils 100 ml. Diese müssen in einem transparenten
Plastikbeutel (siehe Bild) mit einem Volumen von maximal einem
Liter verstaut werden und an der Sicherheitskontrolle separat
vorgezeigt werden. Pro Passagier darf ein Beutel mit an Bord
genommen werden.

Weiterhin dürfen mitgeführt werden
- Verschreibungspflichtige Medikamente sowie
Babynahrung, die auch in größeren Mengen im Handgepäck
mitgeführt werden dürfen, sofern sie für den Flug
notwendig sind
- Elektronische Geräte wie Mobiltelefone,
Digitalkameras, MP3-Spieler und Laptops
Alle Flüssigkeiten wie Getränke oder Kosmetikartikel, die
nach der Sicherheitskontrolle gekauft werden, dürfen
ebenfalls mit an Bord genommen werden.
Großbritannien:
Folgende Bestimmung zu Mitnahme von Handgepäck gilt nur
auf Flügen über Großbritannien.
Es darf bei Flügen von britischen Airports aus nur ein
Handgepäckstück in der üblichen Größe (56cmx45cmx25cm) mit
an Bord genommen werden. Zusätzlich zu diesem
Handgepäckstück dürfen auch Musikinstrumente wieder als
Handgepäck befördert werden.
Das Handgepäck darf neben den üblichen
Beschränkungen folgende Gegenstände nicht enthalten:
- Sämtliche Flüssigkeiten
- Kosmetik und Toilettenartikel, wie z. B. Gels,
Pasten, Cremes und Lotionen, Gemische aus flüssigen und
festen Stoffen, Parfums und Behälter unter Druck. Diese
Gegenstände müssen im aufgegebenen Gepäck transportiert
werden.
- Feuerzeuge dürfen weder im Handgepäck (zum Zeitpunkt
der Sicherheitskontrolle) noch im aufgegebenen Gepäck
mitgenommen werden. Diese können nach der
Sicherheitskontrolle am Flughafen gekauft werden.
Im Handgepäck dürfen enthalten sein:
- Elektronische Geräte wie Mobiltelefone,
Digitalkameras und MP3-Spieler. Laptops und größere
elektrische Geräte (z. B. Fön) müssen für die
Sicherheitskontrolle ausgepackt und geröntgt werden.
- Verschreibungspflichtige Medikamente in flüssiger
Form, wenn diese während des Fluges benötigt werden (z.
B. Medikamente für Diabetiker)
- Babymilch und flüssiger Babynahrung (dabei muss der
begleitende Fluggast von jeder Flasche probieren)
Quelle:
United Airlines 2007
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