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Schnelle Green Card für Investoren

München, 22. Dezember 2006 – Jedes Jahr wollen tausende
Menschen in die Vereinigten Staaten einwandern. Viele von ihnen
warten jahrelang auf die Bewilligung ihres Visumsantrags. Nur
Wenige wissen, dass es ein Visumsprogramm der USA gibt, in dem
jährlich die Zahl der möglichen Green Cards nicht ausgeschöpft
wird. In der Visumskategorie EB-5 stehen jährlich 10.000 Visa
für Unternehmer, die Investitionsmöglichkeiten nutzen und
dauerhaft in den USA leben wollen, zur Verfügung.
Investmentkriterien
Die Investitionssumme ist regionsabhängig und beträgt zwischen
500.000 US$ und 1 Mio. US$. Der ausländische Investor muss in
geschäftsführender Ebene in die Investition eingebunden sein. „Will
sich der Investor nicht am Tagesgeschäft des Unternehmens beteiligen,
ist dieses Kriterium auch durch eine Limited Partnership erfüllt“,
erklärt Heinrich-Peter Rothmann, deutscher Botschafter a. D.,
ehemaliger Generalkonsul in Atlanta und San Francisco und jetzt
Rechtsanwalt bei Bridgehouse. Voraussetzung in beiden Fällen ist
allerdings, dass durch die Investition zehn Vollzeitarbeitsplätze (mindestens
35 Stunden pro Woche) geschaffen oder erhalten werden. Investiert
man in einem, von der US-Regierung bestimmten, sogenannten „Regional
Center“ reicht auch die indirekte Beschäftigung von zehn
Arbeitnehmern. Das heißt, dass ein anderes Unternehmen durch die
Investition zehn Arbeitplätze schafft oder erhält.
Vorteile des EB-5 Programms
Das EB-5-Visum ist der schnellste Weg für einen Investor, dessen
Ehepartner und minderjährige Kinder (bis 21 Jahren) dauerhaft in den
USA zu leben. Die „bedingte“ Green Card erhält man bei Bewilligung
innerhalb eines Jahres nach Antragstellung. Damit kann der Investor
und seine Familie in die USA einreisen. „Bei familienbezogenen
Visumsarten beträgt die Wartezeit zwischen fünf und 22 Jahren,
andere beschäftigungsbezogene Kategorien wurden in den letzten
Jahren stark reduziert, hier bietet EB-5 echte Vorteile“,
unterstreicht Thomas P. Fischer, Berater für praktische Fragen der
US-Einwanderung und ehemaliger Direktor der U. S.
Einwanderungsbehörde in Atlanta. Nach zwei Jahren muss der Investor
nachweisen, dass sein Investment noch besteht und damit zehn
Arbeitsplätze geschaffen wurden. Dadurch wird der bedingte Status
der Green Card aufgehoben und der Investor erhält die reguläre,
permanente Green Card. Sobald er diese erhalten hat, kann er seinen
Investmentanteil jederzeit veräußern. Weitere fünf Jahre nach Erhalt
der permanenten Green Card kann die amerikanische Staatsbürgerschaft
beantragt werden.
Zeitplan
Als Grundlage für die Beantragung muss der Investor eine Due
Diligence Analyse über die wirtschaftliche und finanzielle
Realisierbarkeit seiner Geschäftsidee durchführen. Danach kann er
den EB-5-Antrag bei der amerikanische Einwanderungsbehörde (CIS –
U.S. Citizenship and Immigration Services) stellen. Gleichzeitig
wird die Investitionssumme auf ein Treuhandkonto überwiesen. Die
Bearbeitungszeit für den EB-5-Antrag beträgt durchschnittlich drei
Monate. In dieser Zeit wird der Investitionsbetrag auf dem
Treuhandkonto verzinst.
Nach Bewilligung des EB-5-Antrags kann eine Green Card bei der US-Botschaft
oder am Konsulat im Heimatland des Investors beantragt werden. Wenn
der Antragsteller bereits in den Vereinigten Staaten lebt, muss der
aktuelle Visumsstatus angepasst werden. Die Gelder auf dem
Treuhandkonto werden auf ein Konto der neu gegründeten Gesellschaft
weitergeleitet. Die Bearbeitungszeit für die „bedingte“ Green Card
beträgt ca. neun Monate.
Drei Monate vor Ablauf der „bedingten“ Green Card muss der Investor
bei der CIS nachweisen, dass die Investitionssumme nach wie vor
vorhanden und die Beschäftigungsauflage erfüllt ist. Nach Prüfung
dieser Voraussetzungen stellt die Behörde für den Investor und seine
Familie die reguläre Green Card (permanent resident status) aus.
Bis zum Erhalt des „permanent resident status“ vergehen
durchschnittlich vier Jahre. „Hierbei ist allerdings zu
berücksichtigen, dass der Antragsteller mit seiner Familie bereits
ab Erteilung der Green Card, also nach nur einem Jahr, in die
Vereinigten Staaten ziehen kann,“ hebt Heinrich-Peter Rothmann
hervor.
Absicherung der Investitionssumme
Die Investmentgelder werden bei Antragstellung auf ein unabhängiges
Treuhandkonto einbezahlt. Wenn der EB-5-Antrag bewilligt ist, werden
die Gelder auf ein Konto des Unternehmens überwiesen. Sollte der
Antrag des Investors von der US-Einwanderungsbehörde abgelehnt
werden, erhält der Investor die Investitionssumme zurück. Solange
sich die Gelder auf dem Treuhandkonto befinden, gelten diese nicht
als Investmentkapital.
Gerne senden wir Ihnen weiterfuehrende Informationen:
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