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Visabeantragung


 

08. August 2007
19:24 MESZ
 
Einreise künftig nur noch mit zehn Fingerabdrücken
Touristen geben diese bei Ankunft in den USA ab

Wien - Alle, die in die USA einreisen wollen, müssen jetzt alle zehn Finger scannen lassen. Visum-Antragsteller müssen dies ab Donnerstag im US-Konsulat in Wien vornehmen lassen. Reisende innerhalb des "Visa-Waiver"-Programmes - bei dem US-Aufenthalte von bis zu 90 Tagen ohne Sichtvermerk erlaubt sind - durchlaufen das Prozedere erst bei Ankunft in den USA. Bisher wurden nur zwei Fingerabdrücke genommen.

 

Laut Aussendung der amerikanischen Botschaft in Wien handelt es sich um eine "präzisere Technologie mit geringerer Fehlerquote" im Rahmen der "Politik der sicheren Grenzen und offenen Türen" der USA. Von der neuen Bestimmung ausgenommen sind Antragsteller für Diplomaten-Visa und andere offizielle Visa sowie Antragsteller, die unter 14 oder über 79 Jahre alt sind. Auch an den Vorschriften für Antragsteller, die schon bisher während der im Konsulat abgehaltenen Interviews Fingerabdruckscans abliefern mussten, ändert sich nichts. (APA)

 

 


HANDELSBLATT, Mittwoch, 8. August 2007, 11:33 Uhr
Transatlantikflüge

 

EU knickt im Streit über schärfere US-Reisebestimmungen ein

 

 

Nach anfänglichen Protesten will sich die EU nun doch auf neue, schärfere Regeln für die Einreise in die USA einlassen. Diese sehen zusätzliche Kontrollen vor Antritt eines Transatlantik-Fluges vor. Geschäftsreisen aus Europa in die USA könnten so noch komplizierter werden.


 
ebo BRÜSSEL. Die neuen Regeln sehen aber auch Zugeständnisse an die EU vor, sagte der Sprecher von Justizkommissar Franco Frattini in Brüssel. Zuvor hatten die USA die Kommission erstmals detailliert über ihre Pläne informiert. Für eine endgültige Bewertung sei es noch zu früh, doch man bewege sich in die richtige Richtung, sagte Frattinis Sprecher.

Die neuen Reisebestimmungen gehen auf eine Gesetzesinitiative von US-Präsident George W. Bush zurück. Sie sehen unter anderem vor, dass sich Passagiere mindestens 48 Stunden vor Antritt der Reise online bei den US-Behörden anmelden müssen. Außerdem ist eine Kontrolle bei der Abreise geplant, um ein Überschreiten der maximalen Aufenthaltsdauer von 90 Tagen zu verhindern. Bisher ist eine solche Kontrolle nicht üblich. Passagiere aus Deutschland müssen lediglich einen maschinenlesbaren Reisepass vorlegen.

Frattini fürchtet, dass die neuen Regeln Geschäftsreisen aus Europa in die USA erschweren könnten. Vor allem kurzfristig anberaumte Business-Trips könnten unmöglich werden. Frattini sparte daher zunächst nicht mit Kritik an den US-Plänen. In einem Brief an US-Heimatschutzminister Michael Chertoff soll er sogar mit Gegenmaßnahmen gedroht haben. Davon war am gestrigen Dienstag jedoch keine Rede mehr. Die EU-Kommission will zunächst die Informationen der US-Seite auswerten und erst Mitte September Empfehlungen vorlegen.

Eine Option ist, dass die EU selbst ein „Entry-Exit-System“ aufbaut, wie es die USA derzeit planen. Zwar sei noch keine Entscheidung gefallen, betonte Frattinis Sprecher am Dienstag in Brüssel. Er räumte jedoch ein: „Wir erwägen derzeit, ob wir selbst so ein System einführen“. Für eine schärfere Kontrolle von Reisen nach und in Europa hat sich bereits Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) ausgesprochen. Kritik kommt dagegen aus dem Europaparlament. Auch im EU-Ministerrat gibt es noch Vorbehalte.

Die EU-Innenminister werden sich am 18. September in Brüssel mit dem Thema beschäftigen. Bisher scheitert eine Einigung vor allem an der unterschiedlichen Ausgangslage in den 27 EU-Staaten. Während die meisten Westeuropäer formlos in die USA einreisen dürfen, müssen die Bürger aus den neuen osteuropäischen EU-Staaten ein Visum beantragen. Die EU hofft nun, dass die USA ihre umstrittenen Visaregeln vereinheitlicht. Dies würde eine Zustimmung zur geplanten Verschärfung erleichtern, heißt es in Brüssel.

 


 

Visumfreies Reisen (Visa Waiver Program)

Hinweis: Ab dem 1. Mai 2006 müssen Inhaber eines von Deutschland ausgestellten vorläufigen Reisepasses, die vorhaben, in oder über die Vereinigten Staaten zu reisen, entweder einen gültigen, maschinenlesbaren deutschen Reisepass für Reisen im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen oder ein US-Visum für Reisen in die Vereinigten Staaten beantragen. mehr
Siehe auch:
Häufige Fragen bei visumfreiem Reisen (pdf)
Beispiele deutscher Reisepässe - welche sind zur Einreise ohne Visum gültig? (pdf)

Im Rahmen des Visa Waiver Program (VWP) besteht keine Visumpflicht mehr, wenn Sie Staatsbürger eines der folgenden Länder sind und die unten aufgeführten Bedingungen auf Sie zutreffen:
 

Andorra
Australien
Belgien
Brunei
Dänemark
Deutschland
Finnland
Frankreich
Großbritannien
Irland
Island
Italien
Japan
Liechtenstein
Luxemburg
Monaco
Neuseeland
Niederlande
Norwegen
Österreich
Portugal
San Marino
Schweden
Schweiz
Slowenien
Singapur
Spanien

Hinweis: Staatsbürger von Argentinien und Uruguay dürfen nicht mehr ohne Visa in die USA einreisen.


Bedingungen:
Sie können ohne ein Visum in die Vereinigten Staaten reisen oder das Land zur Durchreise nutzen, wenn Sie:
• Staatsangehöriger eines der am Programm beteiligten Länder sind und mit einem gültigen Reisepass einreisen. Bei deutschen Staatsbürgern muss der Reisepass mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthaltes gültig sein. Bei Staatsbürgern bestimmter anderer Länder muss der Pass bei Ausreise aus den USA noch sechs Monate gültig sein.

<>Maschinenlesbare Reisepässe
Seit dem 26. Juni 2005 muss ein bordeaux-farbener maschinenlesbarer Reisepass (Europapass) vorgelegt werden. Familien, die unter dem Visa-Waiver-Programm in die USA einreisen, benötigen für jede einzelne Person, einschließlich Babys und Kleinkinder, einen eigenen Pass.

Vorläufige maschinenlesbare Reisepässe
Ab dem 1. Mai 2006 sind die von Deutschland ausgestellten vorläufigen Reisepässe für Reisen in die Vereinigten Staaten im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program - VWP) nicht mehr gültig. Inhaber eines von Deutschland ausgestellten vorläufigen Reisepasses, die vorhaben, in oder über die Vereinigten Staaten zu reisen, müssen entweder einen gültigen, maschinenlesbaren deutschen Reisepass für Reisen im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen oder ein US-Visum für Reisen in die Vereinigten Staaten beantragen.

Biometrische Reisepässe
Am Visa-Waiver-Programm (VWP) teilnehmende Länder müssen bis zum 26. Oktober 2005 in der Lage sein, Pässe mit digitalen Fotos auszustellen. Vor dem 26. Oktober 2005 von VWP-Ländern ausgestellte oder verlängerte gültige Pässe, die kein digitales Foto enthalten, werden von Reisenden im Rahmen des Visa-Waiver-Programms weiterhin akzeptiert, vorausgesetzt, es handelt sich um maschinenlesbare Pässe.

Kinderpässe
Kinderreisepässe, die vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurden, können für die visafreie Einreise weiterhin benutzt werden. Kinderreisepässe die am oder nach dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurden, können für die visafreie Einreise NICHT benutzt werden, da diese nicht als elektronische Reisepässe (e-Reisepässe) mit einem integrierten Computerchip ausgestellt wurden. Ein Visum wird benötigt. Kinder können jedoch einen regulären elektronischen Reisepass beantragen.
Bei Kinderausweisen ist es notwendig ein Visum zu beantragen.

• als Tourist oder Geschäftsreisender einreisen möchten.
• sich nicht länger als 90 Tage in den USA aufhalten.
• im Besitz eines Rückflug- oder eines weiterführenden Tickets sind (weiterführende Tickets dürfen nicht in Kanada, Mexico oder der Karibik enden).
• in die USA mit einem Transportunternehmen einreisen, das vertraglich an das Programm zur Visumbefreiung angeschlossen ist. Dies sind die meisten Flug- und Schifffahrtsgesellschaften. Wenn Ihr Transportunternehmen nicht dem Programm für visafreies Reisen angeschlossen ist, benötigen Sie ein Visum. Dies gilt auch für die Einreise mit einem privaten Flugzeug, Schiff oder einer Militärmaschine.

Wichtige Informationen für Reisende mit dem Visa Waiver Program

Das Programm zur Visumbefreiung gilt für die gesamten Vereinigten Staaten von Amerika einschließlich Puerto Rico, Guam und die US-Virgin Islands (Jungferninseln).

Nachdem Sie in die USA eingereist sind, können Sie innerhalb von 90 Tagen Reisen nach Kanada, Mexico und in die Karibik unternehmen, und auf jeglichem Wege in die USA zurückkehren. Die Landeinreise von Mexico und Kanada aus in die Vereinigten Staaten ist für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen ohne Visum möglich. An den Grenzen müssen Sie genügend finanzielle Mittel nachweisen, um Ihren gesamten USA-Aufenthalt und die Rückreise bezahlen zu können. Bei der Einreise aus Kanada und Mexico wird an der Grenze eine Gebühr von sechs U.S. Dollar erhoben.


Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:

Personen, die mit dem VWP in die USA einreisen, müssen ihre grünen I-94W Karten behalten, bis sie endgültig aus den USA ausreisen. Dies ist besonders wichtig, wenn sie planen nach ihrem Abstecher mit einem Flugzeug oder Boot in die USA wiedereinzureisen, das nicht vertraglich an das Programm zur Visumbefreiung angeschlossen ist. (Falls sie auf dem Landweg oder mit einem Transportunternehmen einreisen, das dem Programm für visafreies Reisen angeschlossen ist, können sie einfach eine neue I-94W Karte ausfüllen. Falls Sie jedoch von einem Abstecher mit einem Privatboot wiederkommen, gibt es Schwierigkeiten, wenn sie die I-94W Karte der ersten Einreise nicht behalten haben.)

Wenn Ihre Reisepläne die Bedingungen des visafreien Reisens erfüllen, stellen Sie bitte KEINEN Visaantrag. Sie werden dann lediglich ein kurzes Formblatt (I-94 W) ausfüllen müssen, das Sie an Bord von Ihrer Flug- oder Schifffahrtsgesellschaft bekommen.

Bitte beachten Sie, dass bestimmte Reisende in jedem Fall ein Visum benötigen.
Zu diesem Personenkreis gehören:

• Antragsteller, die vorhaben eine Arbeit in den USA aufzunehmen, gleichgültig ob bezahlt oder unbezahlt. Hierzu gehört auch die Tätigkeit als Au-Pair oder Praktikant.

• Personen, die sich länger als 90 Tage in den USA aufhalten;

• Personen, die vorhaben, eine Schule oder Universität zu besuchen;

• Personen, denen schon einmal die Einreise verweigert wurde oder die innerhalb der letzten fünf Jahre aus den USA ausgewiesen wurden;

• Personen, die vorbestraft sind oder mit Drogen handeln;

• Personen, die an einer schweren übertragbaren oder psychischen Krankheit leiden, oder rauschgiftsüchtig sind;

• Personen, die an den Verfolgungen des nationalsozialistischen Regimes beteiligt waren;

• Personen, die Mitglied in subversiven oder terroristischen Organisationen waren oder sind;

• Personen, die im Besitz von bundesdeutschen blauen Reise- oder Fremdenpässen sind.
Wenn Sie zu einer dieser Personengruppen gehören, benötigen Sie ein Visum zur Einreise in die Vereinigten Staaten.
  

 

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Einreisebestimmungen / Visum/ Gepäck / Zoll

Aktuelle Bestimmungen ab Mai 2006

Nach Angaben der US-Botschaft sind ab dem 1. Mai die von Deutschland ausgestellten vorläufigen Reisepässe für Reisen in die Vereinigten Staaten nicht mehr gültig. Inhaber eines von deutschen Behörden ausgestellten vorläufigen Reisepasses, die in oder über die USA reisen wollen, brauchen entweder einen gültigen, maschinenlesbaren deutschen Reisepass für Reisen im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen oder ein US-Visum beantragen.

Aktuelle Bestimmungen ab November 2005

Passagiere in die USA müssen bereits am Check-in die Buchungsbestätigung des Hotels bzw. den ersten Anlaufpunkt parat haben. Daneben werden auch Wohnsitz, der Ursprungs- und Endzielflughafen und der Reservierungscode erfasst, zusammen mit allen persönlichen Passdaten. Wenn die erforderlichen Daten nicht vorliegen, muss der Fluggast mit einer Beförderungsverweigerung seitens der Fluggesellschaften rechnen.
Ebenfalls neu ist, dass der US-Zoll Gepäcksstücke auch ohne die Erlaubnis des Eigentümers öffnen darf, notfalls auch mit Gewalt. Die Behörden übernehmen dabei keine Haftung für die Beschädigung oder den Verlust einzelner Gegenstände.
Zudem sollte man bei den Reisevorbereitungen auch die Akkus seiner elektronischen Geräte testen. Ist der Akku eines Laptops (zum Beispiel) nicht geladen, kann es passieren, dass der Computer als vermeintliche Attrape von Zollbeamten konfisziert wird. Für Medikamente wie Kodein, aber auch harntreibende Mittel, Herz-, Beruhigungs- und Schlafmittel braucht man ein schriftliches Attest von seinem Hausarzt in englischer Sprache.
 

Aktuelle Bestimmungen ab April 2005

Ab 14. April 2005
 
Es gelten neue Bestimmungen für das Mitführen von Feuerzeugen. Diese dürfen nicht mehr an Bord eines Flugzeugs mitgeführt, sondern müssen an den Personenkontrollen im Flughafengelände abgegeben werden. Ersatzweise dürfen Streichholzbriefe verwendet werden.

Elektronische Daten und Reisepass
Bestimmungen seit Oktober 2004

Ab 1. Oktober 2004
 
Bei der Einreise werden von allen Besuchern elektronische (tintenlose) Fingerabdrücke beider Zeigefinger und ein Portraitfoto erstellt. Bitte rechnen Sie für die Ein- und Ausreise-Prozeduren etwas Zeit ein, auch wenn die Erfassung der einzelnen Personendaten jeweils nur wenige Sekunden dauert.
 
Ab 26. Oktober 2004
 
Jedes Kind und jeder Erwachsener benötigt bei der Einreise einen eigenen maschinenlesbaren Reisepass. Kinder können nicht mehr mit dem Reisepass ihrer Eltern einreisen, Kinderausweise sind nicht mehr gültig und auch die übergangsweise ausgestellten Ersatzpässe (grün) werden nicht mehr akzeptiert. Nur vorläufige, maschinenlesbare Reisepässe werden anerkannt. Bei Nichtbeachten kann die Einreise verweigert werden.

Informationen zu den Programmen US-VISIT und Visa Waiver

Ab dem 1. Oktober 2004 wird das Visa Waiver Programm aufgenommen in das US-VISIT Programm. Im Zuge von Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Besuchern und amerikanischen Bürgern werden Personendaten digital erfasst.
 
Das Visa Waiver Programm - oder kurz VWP - ermöglicht es Staatsbürgern bestimmter Länder ohne Visum in die USA einzureisen. Zu diesen Ländern gehören die meisten westlichen Staaten Europas - u. a. Deutschland, Österreich und die Schweiz. Die Einreise für Touristen und Geschäfsleute ist normalerweise visumfrei und beschränkt auf die Aufenthaltsdauer von max. 90 Tagen. Ausgenommen sind u.a. Sprachschüler, diese benötigen ein kostenpflichtiges Visum. Für Arbeitssuchende ist ein gesondertes Arbeitsvisum erforderlich.
 
Hinweis für die Einreise als Sprachschüler oder Student

Nehmen Sie an einem Sprachkurs teil, benötigen Sie im Rahmen des "Interim Student and Exchange Authentication System" (ISEAS) bei der Einreise als Schüler, Student oder Austauschbesucher ein Visum in der F-, J- oder M-Kategorie.
 
Zur Antragstellung müssen Sie einen Termin mit der Botschaft in Frankfurt oder Berlin vereinbaren. Planen Sie einen Sprachkurs vier bis acht Wochen im Voraus.
Zudem ist eine SEVIS-Gebühr zu entrichten (Student and Exchange Visitor Information System), die zusätzlich zur Visaantragsgebühr erhoben wird.
 

Beantragen Sie Ihre Dokumente rechtzeitig

In der Regel dauert die Bearbeitung Ihres Antrags 4-6 Wochen. Der Pass kostet in Deutschland für Personen unter 26 Jahren 13 Euro und ist 5 Jahre gültig; für Personen über 26 Jahren liegen die Kosten bei 26 Euro, die Gültigkeit beläuft sich auf 10 Jahre.

Gepäckbestimmungen

Seit Anfang 2003 werden systematische Sprengstoffkontrollen durchgeführt. Es wird daher empfohlen, Koffer nicht abzuschließen: Die Transport Security Administration (TSA) hat das Recht, für manuelle Kontrollen Gepäckstücke gewaltsam zu öffnen. Für so entstandene Beschädigungen und/oder Verlust von Inhalten kann die TSA nicht haftbar gemacht werden.
 
Damit Ihr Gepäck erst gar nicht in Verdacht gerät, gibt es einige Empfehlungen zum Packen: - Bücher verstauen sie am besten nebeneinander statt gestapelt - Transportieren Sie Lebensmittel (nur Eigenbedarf) im Handgepäck - Bei der Einreise in die USA dürfen keine Lebensmittel eingeführt werden - Verpacken Sie Geschenke erst nach Ihrer Ankunft in den USA.

Zollbestimmungen

Die Einfuhr von frischem, getrocknetem oder in Dosen eingemachtem Fleisch und Fleischprodukten in die USA ist nicht gestattet.
Erwachsene ab 21 Jahren dürfen in die USA zollfrei 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder zwei kg Tabak sowie einen Liter Alkohol (Bier, Wein oder Schnaps) und Geschenke im Wert von $100 einführen.
Zahlungsmittel, die den Wert von 10.000 US-Dollar überschreiten, müssen deklariert werden und können dann frei eingeführt werden.
 
Beachten Sie bitte bei der Wiedereinreise in Europa, dass Sie ebenfalls nur 200 Zigaretten, 1L Spirituosen, 50g Parfum und sonstige Waren im Wert von 150 Euro zollfrei einführen dürfen. Bei Transatlantikflügen dürfen pro Person nur zwei Gepäckstücke mit bis zu 32 kg eingecheckt werden.

Zusatzangaben: Fragebögen bei der Einreise

Im Flugzeug werden jedem USA-Besucher ein kurzes Formblatt sowie Einreise- und Zollfragebögen ausgehändigt, die man vor Ort ausfüllen muss. Hier geben Sie Ihre persönlichen Daten an wie Reisepass-Nr., Flugnummer und Fluggesellschaft, Ziel-Flughafenname, eine Adressangabe, wo Sie in den USA wohnen werden (Hotel) und wie lange Sie bleiben. Am Flughafen in den USA wird der Bogen abgegeben, wobei der obere Teil beim Einreisebeamten verbleibt und Sie den Einreiseabschnitt behalten, den Sie bei der Ausreise wieder benötigen.

 

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