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Visabeantragung
08. August 2007
19:24 MESZ
Einreise künftig nur noch mit zehn
Fingerabdrücken
Touristen geben diese bei Ankunft in den USA ab
Wien - Alle, die in die USA einreisen wollen, müssen jetzt
alle zehn Finger scannen lassen. Visum-Antragsteller müssen
dies ab Donnerstag im US-Konsulat in Wien vornehmen lassen.
Reisende innerhalb des "Visa-Waiver"-Programmes - bei dem
US-Aufenthalte von bis zu 90 Tagen ohne Sichtvermerk erlaubt
sind - durchlaufen das Prozedere erst bei Ankunft in den
USA. Bisher wurden nur zwei Fingerabdrücke genommen.
Laut Aussendung der amerikanischen Botschaft in Wien
handelt es sich um eine "präzisere Technologie mit
geringerer Fehlerquote" im Rahmen der "Politik der sicheren
Grenzen und offenen Türen" der USA. Von der neuen Bestimmung
ausgenommen sind Antragsteller für Diplomaten-Visa und
andere offizielle Visa sowie Antragsteller, die unter 14
oder über 79 Jahre alt sind. Auch an den Vorschriften für
Antragsteller, die schon bisher während der im Konsulat
abgehaltenen Interviews Fingerabdruckscans abliefern mussten,
ändert sich nichts. (APA)
HANDELSBLATT, Mittwoch, 8. August 2007, 11:33 Uhr
Transatlantikflüge
EU knickt im Streit über schärfere US-Reisebestimmungen ein
Nach anfänglichen
Protesten will sich die EU nun doch auf neue, schärfere Regeln
für die Einreise in die USA einlassen. Diese sehen zusätzliche
Kontrollen vor Antritt eines Transatlantik-Fluges vor.
Geschäftsreisen aus Europa in die USA könnten so noch
komplizierter werden.
ebo BRÜSSEL. Die neuen Regeln sehen aber auch
Zugeständnisse an die EU vor, sagte der Sprecher von
Justizkommissar Franco Frattini in Brüssel. Zuvor hatten die USA
die Kommission erstmals detailliert über ihre Pläne informiert.
Für eine endgültige Bewertung sei es noch zu früh, doch man
bewege sich in die richtige Richtung, sagte Frattinis Sprecher.
Die neuen Reisebestimmungen gehen auf eine Gesetzesinitiative
von US-Präsident George W. Bush zurück. Sie sehen unter anderem
vor, dass sich Passagiere mindestens 48 Stunden vor Antritt der
Reise online bei den US-Behörden anmelden müssen. Außerdem ist
eine Kontrolle bei der Abreise geplant, um ein Überschreiten der
maximalen Aufenthaltsdauer von 90 Tagen zu verhindern. Bisher
ist eine solche Kontrolle nicht üblich. Passagiere aus
Deutschland müssen lediglich einen maschinenlesbaren Reisepass
vorlegen.
Frattini fürchtet, dass die neuen Regeln Geschäftsreisen aus
Europa in die USA erschweren könnten. Vor allem kurzfristig
anberaumte Business-Trips könnten unmöglich werden. Frattini
sparte daher zunächst nicht mit Kritik an den US-Plänen. In
einem Brief an US-Heimatschutzminister Michael Chertoff soll er
sogar mit Gegenmaßnahmen gedroht haben. Davon war am gestrigen
Dienstag jedoch keine Rede mehr. Die EU-Kommission will zunächst
die Informationen der US-Seite auswerten und erst Mitte
September Empfehlungen vorlegen.
Eine Option ist, dass die EU selbst ein „Entry-Exit-System“
aufbaut, wie es die USA derzeit planen. Zwar sei noch keine
Entscheidung gefallen, betonte Frattinis Sprecher am Dienstag in
Brüssel. Er räumte jedoch ein: „Wir erwägen derzeit, ob wir
selbst so ein System einführen“. Für eine schärfere Kontrolle
von Reisen nach und in Europa hat sich bereits
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) ausgesprochen.
Kritik kommt dagegen aus dem Europaparlament. Auch im
EU-Ministerrat gibt es noch Vorbehalte.
Die EU-Innenminister werden sich am 18. September in Brüssel
mit dem Thema beschäftigen. Bisher scheitert eine Einigung vor
allem an der unterschiedlichen Ausgangslage in den 27 EU-Staaten.
Während die meisten Westeuropäer formlos in die USA einreisen
dürfen, müssen die Bürger aus den neuen osteuropäischen
EU-Staaten ein Visum beantragen. Die EU hofft nun, dass die USA
ihre umstrittenen Visaregeln vereinheitlicht. Dies würde eine
Zustimmung zur geplanten Verschärfung erleichtern, heißt es in
Brüssel.
Visumfreies Reisen (Visa Waiver Program)
Hinweis: Ab dem 1. Mai 2006 müssen
Inhaber eines von Deutschland ausgestellten vorläufigen
Reisepasses, die vorhaben, in oder über die Vereinigten
Staaten zu reisen, entweder einen gültigen,
maschinenlesbaren deutschen Reisepass für Reisen im Rahmen des
Programms für visumfreies Reisen oder ein US-Visum für Reisen in die
Vereinigten Staaten beantragen.
mehr
Siehe auch:
•
Häufige Fragen bei visumfreiem Reisen (pdf)
•
Beispiele deutscher Reisepässe - welche sind zur Einreise ohne Visum
gültig? (pdf)
Im Rahmen des Visa Waiver Program (VWP) besteht keine Visumpflicht
mehr, wenn Sie Staatsbürger eines der folgenden Länder sind und die
unten aufgeführten Bedingungen auf Sie zutreffen:
Andorra
Australien
Belgien
Brunei
Dänemark
Deutschland
Finnland |
Frankreich
Großbritannien
Irland
Island
Italien
Japan
Liechtenstein |
Luxemburg
Monaco
Neuseeland
Niederlande
Norwegen
Österreich
Portugal |
San Marino
Schweden
Schweiz
Slowenien
Singapur
Spanien |
Hinweis: Staatsbürger von Argentinien und Uruguay dürfen nicht mehr
ohne Visa in die USA einreisen.
Bedingungen:
Sie können ohne ein Visum in die Vereinigten Staaten reisen oder das
Land zur Durchreise nutzen, wenn Sie:
• Staatsangehöriger eines der am Programm beteiligten Länder sind
und mit einem gültigen Reisepass einreisen. Bei deutschen
Staatsbürgern muss der Reisepass mindestens für die Dauer des
geplanten Aufenthaltes gültig sein. Bei Staatsbürgern bestimmter
anderer Länder muss der Pass bei Ausreise aus den USA noch sechs
Monate gültig sein.
<>Maschinenlesbare Reisepässe
Seit dem 26. Juni 2005 muss ein bordeaux-farbener maschinenlesbarer
Reisepass (Europapass) vorgelegt werden. Familien, die unter dem
Visa-Waiver-Programm in die USA einreisen, benötigen für jede
einzelne Person, einschließlich Babys und Kleinkinder, einen eigenen
Pass.
Vorläufige maschinenlesbare Reisepässe
Ab dem 1. Mai 2006 sind die von Deutschland ausgestellten
vorläufigen Reisepässe für Reisen in die Vereinigten Staaten im
Rahmen des Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program -
VWP) nicht mehr gültig. Inhaber eines von Deutschland ausgestellten
vorläufigen Reisepasses, die vorhaben, in oder über die Vereinigten
Staaten zu reisen, müssen entweder einen gültigen, maschinenlesbaren
deutschen Reisepass für Reisen im Rahmen des Programms für
visumfreies Reisen oder ein US-Visum für Reisen in die Vereinigten
Staaten beantragen.
Biometrische Reisepässe
Am Visa-Waiver-Programm (VWP) teilnehmende Länder müssen bis zum 26.
Oktober 2005 in der Lage sein, Pässe mit digitalen Fotos
auszustellen. Vor dem 26. Oktober 2005 von VWP-Ländern ausgestellte
oder verlängerte gültige Pässe, die
kein digitales Foto enthalten, werden von Reisenden im Rahmen des
Visa-Waiver-Programms weiterhin akzeptiert, vorausgesetzt, es
handelt sich um maschinenlesbare Pässe.
Kinderpässe
Kinderreisepässe, die vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurden,
können für die visafreie Einreise weiterhin benutzt werden.
Kinderreisepässe die am oder nach dem 26. Oktober 2006 ausgestellt
wurden, können für die visafreie Einreise NICHT benutzt werden, da
diese nicht als elektronische Reisepässe (e-Reisepässe) mit einem
integrierten Computerchip ausgestellt wurden. Ein Visum wird
benötigt. Kinder können jedoch einen regulären elektronischen
Reisepass beantragen.
Bei Kinderausweisen ist es notwendig ein Visum zu beantragen.
• als Tourist oder Geschäftsreisender einreisen möchten.
• sich nicht länger als 90 Tage in den USA aufhalten.
• im Besitz eines Rückflug- oder eines weiterführenden Tickets sind
(weiterführende Tickets dürfen nicht in Kanada, Mexico oder der
Karibik enden).
• in die USA mit einem Transportunternehmen einreisen, das
vertraglich an das Programm zur Visumbefreiung angeschlossen ist.
Dies sind die meisten Flug- und Schifffahrtsgesellschaften. Wenn Ihr
Transportunternehmen nicht dem Programm für visafreies Reisen
angeschlossen ist, benötigen Sie ein Visum. Dies gilt auch für die
Einreise mit einem privaten Flugzeug, Schiff oder einer
Militärmaschine.
Wichtige Informationen für Reisende mit dem Visa Waiver Program
Das Programm zur Visumbefreiung gilt für die gesamten Vereinigten
Staaten von Amerika einschließlich Puerto Rico, Guam und die
US-Virgin Islands (Jungferninseln).
Nachdem Sie in die USA eingereist sind, können Sie innerhalb von 90
Tagen Reisen nach Kanada, Mexico und in die Karibik unternehmen, und
auf jeglichem Wege in die USA zurückkehren. Die Landeinreise von
Mexico und Kanada aus in die Vereinigten Staaten ist für einen
Aufenthalt von bis zu 90 Tagen ohne Visum möglich. An den Grenzen
müssen Sie genügend finanzielle Mittel nachweisen, um Ihren gesamten
USA-Aufenthalt und die Rückreise bezahlen zu können. Bei der
Einreise aus Kanada und Mexico wird an der Grenze eine Gebühr von
sechs U.S. Dollar erhoben.
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:
Personen, die mit dem VWP in die USA einreisen, müssen ihre grünen
I-94W Karten behalten, bis sie endgültig aus den USA ausreisen. Dies
ist besonders wichtig, wenn sie planen nach ihrem Abstecher mit
einem Flugzeug oder Boot in die USA wiedereinzureisen, das nicht
vertraglich an das Programm zur Visumbefreiung angeschlossen ist.
(Falls sie auf dem Landweg oder mit einem Transportunternehmen
einreisen, das dem Programm für visafreies Reisen angeschlossen ist,
können sie einfach eine neue I-94W Karte ausfüllen. Falls Sie jedoch
von einem Abstecher mit einem Privatboot wiederkommen, gibt es
Schwierigkeiten, wenn sie die I-94W Karte der ersten Einreise nicht
behalten haben.)
Wenn Ihre Reisepläne die Bedingungen des visafreien Reisens erfüllen,
stellen Sie bitte KEINEN Visaantrag. Sie werden dann
lediglich ein kurzes Formblatt (I-94 W) ausfüllen müssen, das Sie an
Bord von Ihrer Flug- oder Schifffahrtsgesellschaft bekommen.
Bitte beachten Sie, dass bestimmte Reisende in jedem Fall ein
Visum benötigen.
Zu diesem Personenkreis gehören:
• Antragsteller, die vorhaben eine Arbeit in den USA aufzunehmen,
gleichgültig ob bezahlt oder unbezahlt. Hierzu gehört auch die
Tätigkeit als Au-Pair oder Praktikant.
• Personen, die sich länger als 90 Tage in den USA aufhalten;
• Personen, die vorhaben, eine Schule oder Universität zu besuchen;
• Personen, denen schon einmal die Einreise verweigert wurde oder
die innerhalb der letzten fünf Jahre aus den USA ausgewiesen wurden;
• Personen, die vorbestraft sind oder mit Drogen handeln;
• Personen, die an einer schweren übertragbaren oder psychischen
Krankheit leiden, oder rauschgiftsüchtig sind;
• Personen, die an den Verfolgungen des nationalsozialistischen
Regimes beteiligt waren;
• Personen, die Mitglied in subversiven oder terroristischen
Organisationen waren oder sind;
• Personen, die im Besitz von bundesdeutschen blauen Reise- oder
Fremdenpässen sind.
Wenn Sie zu einer dieser Personengruppen gehören, benötigen Sie ein
Visum zur Einreise in die Vereinigten Staaten.
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Einreisebestimmungen / Visum/ Gepäck / Zoll
Aktuelle Bestimmungen ab Mai 2006
Nach Angaben der US-Botschaft sind ab dem 1. Mai die von
Deutschland ausgestellten vorläufigen Reisepässe für Reisen in die
Vereinigten Staaten nicht mehr gültig. Inhaber eines von deutschen
Behörden ausgestellten vorläufigen Reisepasses, die in oder über die
USA reisen wollen, brauchen entweder einen gültigen,
maschinenlesbaren deutschen Reisepass für Reisen im Rahmen des
Programms für visumfreies Reisen oder ein US-Visum beantragen.
Aktuelle Bestimmungen ab November 2005
Passagiere in die USA müssen bereits am Check-in die
Buchungsbestätigung des Hotels bzw. den ersten Anlaufpunkt parat
haben. Daneben werden auch Wohnsitz, der Ursprungs- und
Endzielflughafen und der Reservierungscode erfasst, zusammen mit
allen persönlichen Passdaten. Wenn die erforderlichen Daten nicht
vorliegen, muss der Fluggast mit einer Beförderungsverweigerung
seitens der Fluggesellschaften rechnen.
Ebenfalls neu ist, dass der US-Zoll Gepäcksstücke auch ohne die
Erlaubnis des Eigentümers öffnen darf, notfalls auch mit Gewalt. Die
Behörden übernehmen dabei keine Haftung für die Beschädigung oder
den Verlust einzelner Gegenstände.
Zudem sollte man bei den Reisevorbereitungen auch die Akkus seiner
elektronischen Geräte testen. Ist der Akku eines Laptops (zum
Beispiel) nicht geladen, kann es passieren, dass der Computer als
vermeintliche Attrape von Zollbeamten konfisziert wird. Für
Medikamente wie Kodein, aber auch harntreibende Mittel, Herz-,
Beruhigungs- und Schlafmittel braucht man ein schriftliches Attest
von seinem Hausarzt in englischer Sprache.
Aktuelle Bestimmungen ab April 2005
Ab 14. April 2005
Es gelten neue Bestimmungen für das Mitführen von Feuerzeugen. Diese
dürfen nicht mehr an Bord eines Flugzeugs mitgeführt, sondern müssen
an den Personenkontrollen im Flughafengelände abgegeben werden.
Ersatzweise dürfen Streichholzbriefe verwendet werden.
Elektronische Daten und Reisepass
Bestimmungen seit Oktober 2004
Ab 1. Oktober 2004
Bei der Einreise werden von allen Besuchern
elektronische (tintenlose) Fingerabdrücke beider Zeigefinger und ein
Portraitfoto erstellt. Bitte rechnen Sie für die Ein- und
Ausreise-Prozeduren etwas Zeit ein, auch wenn die Erfassung der
einzelnen Personendaten jeweils nur wenige Sekunden dauert.
Ab 26. Oktober 2004
Jedes Kind und jeder Erwachsener benötigt bei der Einreise
einen eigenen maschinenlesbaren Reisepass. Kinder können
nicht mehr mit dem Reisepass ihrer Eltern einreisen, Kinderausweise
sind nicht mehr gültig und auch die übergangsweise ausgestellten
Ersatzpässe (grün) werden nicht mehr akzeptiert. Nur vorläufige,
maschinenlesbare Reisepässe werden anerkannt. Bei Nichtbeachten kann
die Einreise verweigert werden.
Informationen zu den Programmen US-VISIT und Visa Waiver
Ab dem 1. Oktober
2004 wird das Visa Waiver Programm aufgenommen in das US-VISIT
Programm. Im Zuge von Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Besuchern
und amerikanischen Bürgern werden Personendaten digital erfasst.
Das Visa Waiver Programm - oder kurz VWP - ermöglicht es
Staatsbürgern bestimmter Länder ohne Visum in die USA einzureisen.
Zu diesen Ländern gehören die meisten westlichen Staaten Europas -
u. a. Deutschland, Österreich und die Schweiz. Die Einreise für
Touristen und Geschäfsleute ist normalerweise visumfrei und
beschränkt auf die Aufenthaltsdauer von max. 90 Tagen. Ausgenommen
sind u.a. Sprachschüler, diese benötigen ein kostenpflichtiges Visum.
Für Arbeitssuchende ist ein gesondertes Arbeitsvisum erforderlich.
Hinweis für die Einreise als Sprachschüler oder StudentNehmen Sie
an einem Sprachkurs teil, benötigen Sie im Rahmen des "Interim
Student and Exchange Authentication System" (ISEAS) bei der Einreise
als Schüler, Student oder Austauschbesucher ein Visum in der F-, J-
oder M-Kategorie.
Zur Antragstellung müssen Sie einen Termin mit der Botschaft in
Frankfurt oder Berlin vereinbaren. Planen Sie einen Sprachkurs vier
bis acht Wochen im Voraus.
Zudem ist eine SEVIS-Gebühr zu entrichten (Student and Exchange
Visitor Information System), die zusätzlich zur Visaantragsgebühr
erhoben wird.
Beantragen Sie Ihre Dokumente rechtzeitig
In der Regel dauert die Bearbeitung Ihres Antrags 4-6 Wochen. Der
Pass kostet in Deutschland für Personen unter 26 Jahren 13 Euro und
ist 5 Jahre gültig; für Personen über 26 Jahren liegen die Kosten
bei 26 Euro, die Gültigkeit beläuft sich auf 10 Jahre.
Gepäckbestimmungen
Seit Anfang 2003
werden systematische Sprengstoffkontrollen durchgeführt. Es wird
daher empfohlen, Koffer nicht abzuschließen: Die Transport Security
Administration (TSA) hat das Recht, für manuelle Kontrollen
Gepäckstücke gewaltsam zu öffnen. Für so entstandene Beschädigungen
und/oder Verlust von Inhalten kann die TSA nicht haftbar gemacht
werden.
Damit Ihr Gepäck erst gar nicht in Verdacht gerät, gibt es einige
Empfehlungen zum Packen: - Bücher verstauen sie am besten
nebeneinander statt gestapelt - Transportieren Sie Lebensmittel (nur
Eigenbedarf) im Handgepäck - Bei der Einreise in die USA dürfen
keine Lebensmittel eingeführt werden - Verpacken Sie Geschenke erst
nach Ihrer Ankunft in den USA.
Zollbestimmungen
Die Einfuhr von frischem, getrocknetem oder in Dosen eingemachtem
Fleisch und Fleischprodukten in die USA ist nicht gestattet.
Erwachsene ab 21 Jahren dürfen in die USA zollfrei 200 Zigaretten
oder 50 Zigarren oder zwei kg Tabak sowie einen Liter Alkohol (Bier,
Wein oder Schnaps) und Geschenke im Wert von $100 einführen.
Zahlungsmittel, die den Wert von 10.000 US-Dollar überschreiten,
müssen deklariert werden und können dann frei eingeführt werden.
Beachten Sie bitte bei der Wiedereinreise in Europa, dass Sie
ebenfalls nur 200 Zigaretten, 1L Spirituosen, 50g Parfum und
sonstige Waren im Wert von 150 Euro zollfrei einführen dürfen. Bei
Transatlantikflügen dürfen pro Person nur zwei Gepäckstücke mit bis
zu 32 kg eingecheckt werden.
Zusatzangaben: Fragebögen bei der Einreise
Im Flugzeug werden jedem USA-Besucher ein kurzes Formblatt sowie
Einreise- und Zollfragebögen ausgehändigt, die man vor Ort ausfüllen
muss. Hier geben Sie Ihre persönlichen Daten an wie Reisepass-Nr.,
Flugnummer und Fluggesellschaft, Ziel-Flughafenname, eine
Adressangabe, wo Sie in den USA wohnen werden (Hotel) und wie lange
Sie bleiben. Am Flughafen in den USA wird der Bogen abgegeben, wobei
der obere Teil beim Einreisebeamten verbleibt und Sie den
Einreiseabschnitt behalten, den Sie bei der Ausreise wieder
benötigen.
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